EG-Wasserrahmenrichtlinie
Im Januar 2017 wurde im Staatsanzeiger (Nr. 7) die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz" veröffentlicht.
Diese Richtlinie dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (kurz: EG-WRRL) und ersetzt die alte Richtlinie zur Förderung der Gewässerrenaturierung bzw. des kommunalen örtlichen Hochwasserschutzes aus dem Jahr 2008 bei verbesserten Fördersätzen.
Einige stichwortartige Auszüge der Richtlinie:
Förderungsgegenstand
- dynamische Gewässerentwicklung
- Renaturierungsmaßnahmen an den Gewässern
- Renaturierungsmaßnahmen an sonstigen Gewässern bei besonderem ökologischem Interesse
- Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten
- innovative Projekte zur Zielerreichung WRRL
- Ablösung von Wasserrechten zur Gewässerrenaturierung
- innerörtlicher Gewässerausbau zum Hochwasserschutz u. naturnahen Gewässerausbau
- Neubau und Erweiterung von Leit- u. Schutzdeichen u. Hochwasserschutzmauern
- Hochwasserrückhaltebecken
- Aktivierung potenzieller Hochwasserrückhalteräume
- Verbesserung des Hochwassermanagements (z.B. Erarbeitung von Plänen und Karten, DWA-Hochwasser-Audit)
- Beseitigung von Hochwasserschäden an bestimmten Gewässern II. Ordnung
Zuwendungshöhe
- 65 - 95 % der förderfähigen Kosten (je nach finanzieller Leistungsfähigkeit)
- ab 2020 jährliche Verminderung um 5 %
- Verminderung um bis zu 30 % wenn Ziele nicht voll erreichbar oder andere wirtschaftliche Vorteile entstehen
- für Neubau und Erweiterung von Leit- und Schutzdeichen 20 - 40 %
- für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen aufgrund Hochwasserschutz 30 %
- Festsetzung von Kostenrichtwerten und Förderobergrenzen möglich (z.B für Grunderwerb maximal
10,00 EUR/m2)
Zuwendungsempfänger
- Gemeinden (incl. Weiterleitungsmöglichkeit der Zuwendung an Dritte)
- Wasser- und Bodenverbände
- Kommunale Zweckverbände
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz
Finanzierungsgrundsätze und -voraussetzungen
- erhebliches Landesinteresse und keine andere Finanzierung möglich (§23 LHO)
- Beginn erst nach Bewilligung, außer bei Beseitigung von Hochwasserschäden
- wasserrechtlich erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen
- Eigenanteil kann dem Ökokonto gutgeschrieben werden
- Mindestkosten 5.000,00 EUR
Antrags- und Bewilligungsverfahren
- Der Förderantrag + die Antragsunterlagen sind 2-fach bei der Unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung Fulda) oder Oberen Wasserbehörde (RP Kassel) einzureichen
- Umweltministerium erstellt nach Erörterung mit dem RP ein Finanzierungsprogramm
- zuständige Wasserbehörde prüft Antrag und gibt Stellungnahme ab
- WI-Bank erstellt Entscheidungsvorlage für Umweltministerium
- WI-Bank erteilt Bescheide nach Vorgabe des Umweltministeriums und zahlt Mittel aus
- zuständige Wasserbehörde überwacht Mittelverwendung und prüft Verwendungsnachweis
Den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm der WRRL 2021-2027 finden Sie auf der offiziellen Homepage des Landes Hessen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Weitere Informationen bietet Ihnen zudem das Faltblatt des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG)
Weitere Downloads zur WRRL:
Ablaufschema zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Checkliste für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (veröffentlicht von der WIBank, 2015)
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz (HMUKLV, 31.01.2017 - Auszug aus dem Staatsanzeiger Nr. 7, S. 238)
Kurzinformation zur o.g. Richtlinie (veröffentlicht von der WIBank, 2017)
Links:
Informationen von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) (unter diesem Link finden Sie das Antragsformular - dotx-Datei)
Maßnahmenprogramm der Gemeinden (FIS MaPro - aktualisiertes Maßnahmenprogramm, kommunale Steckbriefe)
WRRL-Viewer
Link zum Thema Hochwasser-Audit:
DWA-Hochwasseraudit (beinhaltet Formulare und Flyer zum Download)
Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Wasser und Bodenschutz
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
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