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Umgang mit Niederschlagswasser von privaten Grundstücken

In Zeiten der gesplitteten Abwassergebühr wird immer mehr versucht, das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser vom öffentlichen Kanal abzuklemmen und direkt in eine Gewässer oder ins Grundwasser (=Versickerung) einzuleiten. Die Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer oder ins Grundwasser bedarf nach § 8 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) einer wasserrechtlichen Erlaubnis, da es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer / Grundstückseigentümerin bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen.

Wie läuft das Erlaubnisverfahren ab? 
Zunächst sollte der Antragsteller / die Antragsstellerin bzw. sein Fachplaner / seine Fachplanerin ein Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern beim Fachdienst Wasser und Bodenschutz führen. Darin werden die Randbedingungen für Auflagen an die Einleitung abgesteckt. Die schriftlichen Antragsunterlagen sind anschließend in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Der Fachdienst Wasser und Bodenschutz prüft die Unterlagen und erteilt die wasserrechtliche Erlaubnis. Nach Umsetzung der in dem Erlaubnisbescheid geforderten Auflagen wird in der Regel eine wasserrechtliche Abnahme durchgeführt.

I. Was ist Bestandteil der Antragsunterlagen?

Die folgenden Antragsunterlagen sind von einer fachkundigen Person zu erstellen:

  • Ausgefüllter Vordruck "Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG zur Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser", sowie "Zustimmung Beseitigungspflichtiger (Kommune/Abwasserverband)"
  • kurzer Erläuterungsbericht über Art, Umfang und Zweck des Vorhabens
  • Topographische Übersichtskarte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstückes, von dem eingeleitet werden soll; Kennzeichnung der Einleitungsstellen in "rot" und des Gewässers, in das eingeleitet werden soll.
  • Lageplan auf Grundlage der Katasterkarte (=unbeglaubigte Ablichtung) im Maßstab 1:500 bis 1:2.000, auf aktuellem Stand. Der Lageplan muss die notwendigen Angaben (Gemarkung, Flur, Flurstück) zum eigenen Grundstück, der benachbarten Grundstücke, des Einleitegewässers, sowie die Einzeichnung der Rückhaltung und der Niederschlagswassereinleitungen inkl. Einleitestellen enthalten. Dabei ist das gesamte Grundstück (Bestand und ggf. Planung) mit allen zugehörigen Flächen (Hof-, Dach- und Verkehrsflächen) darzustellen.
  • Berechnung/Nachweise (Nachweis der qualitativen und quantitativen Gewässerbelastung durch die Niederschlagswassereinleitung nach DWA-M 153, sowie hydraulische Berechnung des Entwässerungssystems gem. DWA-A 117.
  • ggf. Schnitt-/Bauwerkszeichnung zu Regenrückhaltebecken, -Klärbecken
    Merkblatt zur Gestaltung und Bewirtschaftung von Regenrückhaltebecken

II. Wo sind die Unterlagen einzureichen?

Die Antragsunterlagen sind beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Fachdienst Wasser und Bodenschutz, Wörthstraße 15, 36137 Fulda, einzureichen.

III. Anzahl der Unterlagen

Der Antrag ist mit sämtlichen Unterlagen in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Sämtliche Ausfertigungen sind vom Antragsteller / der Antragsstellerin und ggfs. vom Planfertiger / der Planfertigerin zu unterschreiben. Zusätzliche Anforderungen von Unterlagen bleiben in besonderen Fällen vorbehalten.

 

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Kontakt:

Landkreis Fulda
Wasser und Bodenschutz
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7900
E-Mail: wasserbehoerde(at)landkreis-fulda.de

 

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