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Viehtränken

Tränken im Uferbereich von Gewässern

Das Wasserhaushaltsgesetz gestattet in § 25, dass jedermann oberirdische Gewässer in einem Rahmen benutzen kann, wie dies durch Landesrecht als Gemeingebrauch gestattet ist, soweit nicht Rechte anderer entgegenstehen.

Für das Land Hessen wurde der Gemeingebrauch in § 19 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) geregelt. Hiernach ist grundsätzlich die Nutzung von oberirdischen Gewässern zum Tränken von Vieh gestattet.

Das Tränken von Vieh wird teilweise auch in der Form durchgeführt, dass ein Gewässer zusammen mit der Weide eingezäunt wird, sodass das Weidevieh von den angrenzenden Grundstücken an das Gewässer gelangen kann. Diese Art der Ausübung des Gemeingebrauchs hat jedoch zur Folge, dass das Gewässerbett und die Uferbereiche je nach Umfang der Beweidung mehr oder weniger stark durch Viehvertritt beschädigt werden.

Diese Schädigung kann aus wasserrechtlicher Sicht nicht akzeptiert werden, da Uferbereiche einen schützenswerten Lebensraum für Kleinlebewesen darstellen und darüber der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion der Gewässer und der Sicherung des Wasserabflusses dienen. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass das Hessische Wassergesetz aktuell, d. h. seit 28.05.2018, strengere Vorschriften zum Schutz der Gewässerrandsteifen enthält.

Aus wasserrechtlicher Sicht ist es daher erforderlich, eine Regelung für die Ausübung des Gemeingebrauchs "Tränken von Vieh" zu schaffen:

Das Gewässer ist im Falle einer Beweidung der angrenzenden Grundstücke auszuzäunen, sodass das Weidevieh nicht an bzw. in das Gewässer gelangen kann. Die Einzäunung sollte entlang der Grundstücksgrenzen zwischen Bach und Weide zur Verminderung des Schadstoffeintrags, am besten in einem Abstand von ca. 1,5 m bis 2,0 m von der Böschungsoberkante erfolgen.

Das Tränken des Viehs sollte am Besten durch Selbsttränken erfolgen oder durch Wannen, die über einen Schlauch im Gewässer gespeist werden (Zulauf in freiem Fall, mechanische Saugpumpen). Entsprechende Beispiele hierfür können in der unten zum Download bereitstehenden Broschüre "Viehtränken an Gewässern" (Hrsg. Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG)mbH) eingesehen werden.

Im Interesse des Umweltschutzes werden die Betroffenen hiermit gebeten, die vorstehende Regelung hinsichtlich der Benutzung eines Gewässers zum Tränken von Vieh zu beachten und, wenn nicht geschehen, in die Praxis umzusetzen.

 

Broschüre: Viehtränken an Gewässern (GFGmbH, 2018)

 

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