Fischerei
Der Weg zum Fischereischein
Vorbereitungslehrgang >>> Fischerprüfung >>> Fischereischein
Vorbereitungslehrgang
Die Zulassung zur Fischerprüfung ist von der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang abhängig. Aktuell werden im Landkreis Fulda leider keine Kurse angeboten, jedoch auf Grund hoher Nachfrage werden wir am 15.12.2020 eine Fischerprüfung durchführen. Antragsvordrucke auf Zulassung zur Fischerprüfung erhalten Sie bei uns.
Fischerprüfung am 15.12.2020 - alle Plätze ausgebucht
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zusammen mit folgenden Unterlagen bei der unteren Fischereibehörde einzureichen:
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nach § 4 der VO über die Fischerprüfung
- Beleg über die gezahlte Fischerprüfungsgebühr von 40 Euro
- Führungszeugnis (zu beantragen über die Wohnsitzgemeinde) bei Bewerbern ab dem 14. Lebensjahr
- Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Antragstellern
Anträge erhalten Sie von den Ausbildern oder bei der unteren Fischereibehörde. Der Prüfungsort wird in der Einladung zur Fischerprüfung bekannt gegeben. Im Landkreis Fulda ist aktuell eine Prüfung am 15.12.2020 vorgesehen. Die Zahl der Prüflinge ist begrenzt.
Wichtige Information
Durch die Änderung des Hessischen Fischereigesetzes am 25.11.2010 erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen anderer Bundesländer nur an, wenn die Voraussetzungen, unter denen in anderen Ländern die Fischerprüfung abgelegt wird, den hessischen Regelungen entsprechen. Informieren Sie sich hierzu im Einzelfall bei Ihrer unteren Fischereibehörde im Landratsamt.
Fischereischein
Der Fischereischein ist nach bestandener Prüfung unter Vorlage des Prüfungszeugnisses beim Ordnungsamt der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Es werden folgende Gebühren (einschließlich der Fischereiabgabe) fällig:
- Jugendfischereischein 7,50 Euro
- Fünfjahresjugendfischereischein 23,00 Euro
- Jahres- oder Sonderfischereischein 17,50 Euro
- Fünfjahresfischereischein 45,00 Euro
- Zehnjahresfischereischein 86,00 Euro
FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de
Bürgerservice:
Erreichbarkeit:
montags bis freitags 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon: 0661 115 oder 0661 6006-0
Wir bearbeiten Ihre Anliegen nach telefonischer Terminvereinbarung.
Bitte wenden Sie sich hierzu an den Bürgerservice.
Darüberhinaus können Sie zu den vorgenannten Zeiten beim Bürgerservice angeforderte Unterlagen oder Antragsformulare abgeben.
Weiterhin können fertiggestellte Erlaubnisse nach einer Mitteilung meinerseits dort abgeholt werden.