Landkreis Fulda App

Gewerberecht

Die Gewerbefreiheit, der Zugang zur gewerblichen Tätigkeit für jedermann, ist eines der ältesten bürgerlichen Rechte. Begrenzt wird sie durch das sogenannte Gewerberecht, das besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden stellt.

Grundlage des Gewerberechts ist die Gewerbeordnung, die allgemeine Vorschriften für Gewerbetreibende enthält und von verschiedenen Spezialgesetzen (z.B. Gaststättengesetz, Handwerksordnung) ergänzt wird.

Ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist jede erlaubte, selbständige, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit. Ausgenommen sind die Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Bergbau), freie Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gewerbe
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de