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Landkreis Fulda
- Gewerberecht -
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Telefon: (0661) 6006 – 0
Fax: (0661) 6006 – 1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de

Bewachungsunternehmen

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis (§ 34 a GewO):

  • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
  • Personenschutz
  • Objektschutz

Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
  • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • Unterrichtungs- oder Sachkundenachweis IHK
  • Bescheinigung in Steuersachen des für den Wohnsitz des Antragsstellers / Betriebssitz bei Personen- und Kapitalgesellschaften zuständige Finanzamtes
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
  • Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit
  • Negativauskunft aus dem Vollstreckungsportal
  • Handelsregisterauszug bei Personen- oder Kapitalgesellschaften
  • Muster der Dienstausweise, Dienstbekleidung, Allgemeine Dienstanweisung

 

Die Gebühr für die Erteilung einer Erlaubnis richtet sich nach dem Einzelfall und liegt zwischen 330,00 Euro - 1.850,00 Euro.

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

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Gewerbe
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Bürgerservice: 0661 115
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Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

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