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Landkreis Fulda
- Gewerberecht -
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MAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAUTRÄGER UND BAUBETREUER

Wer Immobilien, oder Darlehen, ausgenommen Immobiliardarlehen, vermittelt oder sich als Bauträger oder Baubetreuer betätigt benötigt dazu eine Erlaubnis  nach § 34 c Gewerbeordnung. Seit dem 01.08.2018 benötigen auch Wohnimmobilienverwalter eine Erlaubnis nach § 34c GewO.

Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag durch den Landkreis Fulda. Die Gebühr für die Erlaubnis richtet sich nach den beantragten Tätigkeiten und liegt zwischen 105 € und 2.250 €. Ausführliche Informationen können Sie unseren Merkblättern entnehmen.

Sind Sie Erlaubnisinhaber unterliegen Sie den Pflichten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Bauträger und Baubetreuer sind verpflichtet bis zum Ende des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres einen Prüfungsbericht abzugeben. Sofern Sie in dem betreffenden Kalenderjahr keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34 c GewO ausgeübt haben, reicht eine persönliche Negativerklärung aus.

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind verpflichtet sich regelmäßig weiterzubilden und dies ggf. nachzuweisen (siehe Merkblatt).

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