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Fischerprüfung außerhalb des Landkreises Fulda
Grundsätzlich ist die Fischereiprüfung bei der Behörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nach § 3 Abs. 1 VO über die Fischerprüfung kann die zuständige untere Fischereibehörde eine Ausnahme zulassen.
Momentan gibt es in Fulda keine Kurse. Aktuell müssen die Bürger des Landkreises Fulda also auf jeden Fall in einem anderen Landkreis/Bundesland die Prüfung ablegen.
Bei Vorsprache und telefonischem Kontakt werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie Personalausweis
- Mitteilung des Trägers und des Ortes wo die Prüfung abgelegt wird
Weitergabe der Unterlagen an die Fischereibehörde, diese schickt die Genehmigung zu bzw. bei Terminvereinbarung kann der Kunde die Genehmigung dort direkt abholen. Bescheinigung ist kostenlos!
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Waffenbehörde
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 115
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
nur nach Terminvereinbarung