Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt ausschließlich zur Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. In Deutschland ersetzt er nicht die Waffenbesitzkarte.
Es sind außerdem die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) des Staates, der bereist werden soll.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Waffenbehörde
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 115
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
nur nach Terminvereinbarung