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Sind Sie Jäger oder Sportschütze?

Wer eine Schusswaffe erwerben möchte, benötigt dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese Erlaubnis kann bei der Waffenbehörde beantragt werden. In der Regel werden Waffenbesitzkarten nur an Personen erteilt, die z. B. über einen gültigen Jagdschein verfügen, die regelmäßig dem Schießsport nachgehen oder die Waffen geerbt haben. Die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen muss sichergestellt sein.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Waffenbehörde
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Tel.: 0661 115

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

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Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de