Wer eine Schusswaffe erwerben möchte, benötigt dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese Erlaubnis kann bei der Waffenbehörde beantragt werden. In der Regel werden Waffenbesitzkarten nur an Personen erteilt, die z. B. über einen gültigen Jagdschein verfügen, die regelmäßig dem Schießsport nachgehen oder die Waffen geerbt haben. Die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen muss sichergestellt sein.
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Landkreis Fulda
Waffenbehörde
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 115
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