Eine Terminvereinbarung ist im Regelfall nicht notwendig.
Es genügt, wenn folgende Unterlagen übersendet werden bzw. beim Bürgerservice abgegeben werden:
- Ausgefüllter Antrag (Kleiner Waffenschein)
- Personalausweiskopie
Die Waffenbehörde setzt sich danach mit dem Antragsteller in Verbindung und sendet ihm einen Gebührenbescheid zu.
Erst nachdem die Gebühr i. H. v. 53,- € bezahlt wurde, wird der Antrag von der Waffenbehörde weiter bearbeitet.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Waffenbehörde
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 115
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
nur nach Terminvereinbarung