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Jagd

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.

Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.  Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.

In Deutschland gilt das Reviersystem. Danach darf die Jagd von Jagdausübungsberechtigten grundsätzlich nur in Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt werden. Die untere Jagdbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda ist zuständig für das Gebiet des gesamten Landkreises Fulda. Die Jagdbehörde wird fachlich beraten durch die Kreisjagdberater.

Zu den Aufgaben der Jagdbehörde gehören insbesondere

sowie Abrundungsmaßnahmen, Jagdausübung in befriedeten Bezirken, Prüfung der Jagdpachtverträge, Aufsicht über die Jagdgenossenschaften, Genehmigung der Abschusspläne und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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Bitte wenden Sie sich hierzu an den Bürgerservice.

Darüberhinaus können Sie zu den vorgenannten Zeiten beim Bürgerservice angeforderte Unterlagen oder Antragsformulare abgeben.

Weiterhin können fertiggestellte Erlaubnisse nach einer Mitteilung meinerseits dort abgeholt werden.

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