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Kontakt:

Landkreis Fulda
Jagdwesen
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-309
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de

 

Jagdschein

• Erstmalige Erteilung eines Jagdscheins

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag (auch erhältlich bei der unteren Jagdbehörde) mit möglicher Vollmacht; siehe auch pdf-Datei am Ende der Seite
  • Originalprüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung,
  • Schriftliche Bestätigung über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden); die Gültigkeitsdauer der Bestätigung muss den Zeitraum der gewünschten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines vollständig umfassen
  • Lichtbild und
  • Bundespersonalausweis/Reisepass

Wenn Sie die Jägerprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt haben, verzögert sich die Ausstellung des ersten Jagdscheins wegen der nachzuholenden Zuverlässigkeitsprüfung (Einholen einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Anfragen bei verschiedenen Stellen) derzeit im Regelfall um zirka zehn bis zwölf Wochen. Wir empfehlen deshalb in diesen Fällen, sich spätestens 3 Monate vor dem Prüfungstermin mit uns in Verbindung zu setzen. So können unnötige und unangenehme Wartezeiten vermieden werden.

• Verlängerung eines Jagdscheins

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag (auch erhältlich bei der unteren Jagdbehörde) mit möglicher Vollmacht; siehe auch pdf-Datei am Ende der Seite
  • Bestätigung über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden); die Gültigkeitsdauer der Bestätigung muss den Zeitraum der gewünschten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines vollständig umfassen
  • letzten Jagdschein und
  • wenn eine Verlängerung des alten Jagdscheines nicht möglich ist, ein neues Lichtbild

• Gebühren (einschließlich der Jagdabgabe in gleicher Höhe)

Jahresjagdschein                                               80,-- Euro
Dreijahresjagdschein                                       190,-- Euro
Jugendjagdschein (mind. 16 Jahre)                   36,-- Euro
Tagesjagdschein (für 14 Tage)                          30,-- Euro
Ersatzjagdschein bei Verlust usw.                     18,-- Euro

Die Gebühren können während der allgemeinen Öffnungszeiten und vormittags in bar bei unserer Kreiskasse oder jederzeit mit EC-Karte direkt bei der Jagdbehörde entrichtet werden. Darüberhinaus können die Gebühren im Vorfeld Ihrer Vorsprache auf das Konto Nr. 17 der Kreiskasse bei der Sparkasse Fulda (BLZ.: 530 501 80) überwiesen werden (IBAN=DE16 5305 0180 0000 0000 17 und BIC=HELADEF1FDS). Für diesen Fall ist ein Einzahlungsbeleg mitzubringen. Für den Fall der postalischen Abwicklung bitte zusätzlich 3,20 Euro Porto überweisen, weil wir den Jagdschein mit Übergabe-Einschreiben zurückschicken.

• Ermäßigung    

Für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdienstes, die die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgesehenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen (Jagdberater und Sachkundige) sowie für bestätigte Jagdaufseher ermäßigt sich die Gebühr um 50 Prozent. 

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Fachdienst Kommunalaufsicht, Wahlen und Gefahrenabwehr
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de

Bürgerservice:

Erreichbarkeit:
montags bis freitags 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Telefon: 0661 115 oder 0661 6006-0

Wir bearbeiten Ihre Anliegen nach telefonischer Terminvereinbarung.

Bitte wenden Sie sich hierzu an den Bürgerservice.

Darüberhinaus können Sie zu den vorgenannten Zeiten beim Bürgerservice angeforderte Unterlagen oder Antragsformulare abgeben.

Weiterhin können fertiggestellte Erlaubnisse nach einer Mitteilung meinerseits dort abgeholt werden.

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