Landkreis Fulda App

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Gemäß § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes führt der auf eigenen Antrag erfolgte Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit zum automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn der Betroffene über eine vorher schriftlich von der Einbürgerungsbehörde erteilte Beibehaltungsgenehmigung verfügt. Sofern Sie beabsichtigen, eine fremde Staatsangehörigkeit anzunehmen, und gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, wenden Sie sich bitte unbedingt zunächst an unseren Ansprechpartner oder an das Regierungspräsidium in Kassel. Wichtige Informationen können Sie auch dem hier abrufbaren Merkblatt entnehmen.

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind besonders Personen türkischer Herkunft von einem möglichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit betroffen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Personen türkischer Herkunft.

Hier erhalten türkische Staatsangehörige wichtige Informationen zum Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Kommunalaufsicht, Wahlen, Gefahrenabwehr
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: kommunalaufsicht(at)landkreis-fulda.de

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag                      08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de