Anmelden einer Öffentlichen Versammlung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Der Landkreis Fulda als Kreisordnungsbehörde ist für Versammlungen in Kreisangehörigen Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohner zuständig.
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
- Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
- Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
- Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
- Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
- Zahl der Ordner,
- voraussichtliche Teilnehmerzahl und
- vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Sicherheit und Ordnung
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de