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Grundsätzliches über das Waffenrecht

Durch das Waffengesetz soll der Waffenbesitz in Deutschland in geregelte Bahnen gelenkt werden. Im Nationalen Waffenregister sind seit Januar 2013 alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen und deren Besitzer in einer elektronischen Datei bundesweit registriert. Damit wird eine zentrale Zuordnung von Waffen sowie waffenrechtlichen Erlaubnissen, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verboten zu Personen ermöglicht. Wer eine Waffe und die dazugehörige Munition erwerben möchte, benötigt dafür grundsätzlich immer eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde. Die Waffenbehörde des Landkreises Fulda ist für den gesamten Landkreis Fulda sowie das Stadtgebiet Fulda zuständig. Zu den Erlaubnissen zählen

  • Waffenbesitzkarte
  • Munitionserwerbsschein
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Waffenschein
  • Kleiner Waffenschein (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
  • Erlaubnis zu Waffenhandel und/oder Waffenherstellung
  • Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten (z.B. Salutschießen)
  • Betriebserlaubnis für Schießstätten
  • Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Die wichtigsten Formulare und Merkblätter haben wir hier für Sie im digtal ausfüllbaren pdf-Format bereitgestellt.

Voraussetzungen für den Waffenbesitz sind ganz allgemein gesagt:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahres
  • das Vorliegen der persönlichen Zuverlässigkeit
  • der Besitz der körperlichen und geistigen Eignung
  • die Erbringung eines Nachweises über die erforderliche Sachkunde (Waffensachkundelehrgang / Jägerprüfung)
  • das Vorliegen eines entsprechenden Bedürfnisses (Sportschütze, Jäger, Erbe, Waffensammler, Waffenhändler)
  • ggf. das Vorliegen einer gültigen Haftpflichtversicherung

Darüber hinaus müssen Sie die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer Waffe/n und der dazugehörigen Munition gewährleisten und einen Nachweis hierüber erbringen.

Nähere Informationen und ggf. eine persönliche Beratung erhalten Sie bei Bedarf gerne über die unten genannten Kontaktdaten.

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Angeforderte Unterlagen und Antragsformulare bitten wir nach Möglichkeit ausschließlich digital über die neben genannte E-Mail-Adresse einzureichen.

Erlaubnisdokumente oder angeforderte Originale können persönlich beim Bürgerservice abgegeben oder per Post eingereicht werden.

Weiterhin können fertiggestellte Erlaubnisse nach vorheriger Anfrage dort abgeholt werden.

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