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Grundsätzliches über das Waffenrecht

Durch das Waffengesetz soll der Waffenbesitz in Deutschland in geregelte Bahnen gelenkt werden. Im Nationalen Waffenregister sind seit Januar 2013 alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen und deren Besitzer in einer elektronischen Datei bundesweit registriert. Damit wird eine zentrale Zuordnung von Waffen sowie waffenrechtlichen Erlaubnissen, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verboten zu Personen ermöglicht. Wer eine Waffe und die dazugehörende Munition erwerben möchte, benötigt dafür grundsätzlich immer eine Erlaubnis der Waffenbehörde der Kreisverwaltung im Landratsamt, die für den gesamten Landkreis Fulda zuständig ist. Zu den Erlaubnissen zählen

  • Waffenbesitzkarte
  • Munitionserwerbsschein
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Waffenschein
  • Kleiner Waffenschein (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
  • Erlaubnis zu Waffenhandel und/oder Waffenherstellung
  • Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten (z.B.Salutschießen)
  • Betriebserlaubnis für Schießstätten
  • Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Die wichtigsten Formulare und Merkblätter haben wir hier für Sie im pdf-Format bereitgestellt. 

Voraussetzungen für den Waffenbesitz sind ganz allgemein gesagt:

  • die körperliche und geistige Eignung
  • es muss das jeweilige Mindestalter erfüllt sein
  • Sie müssen ein Bedürfnis (Sportschütze, Jäger, Erbe, Waffensammler, Waffenhändler),
  • die entsprechende Sachkunde (Waffensachkundelehrgang / Jägerprüfung),
  • aber auch Ihre Unbescholtenheit nachweisen und
  • darüber hinaus evtl. über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
  • Ausserdem müssen Sie nachweisen, dass Sie Waffe/n und Munition sicher aufbewahren.

Nähere Informationen und ggfls. eine persönliche Beratung erhalten Sie bei Bedarf selbstverständlich gerne. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Online Antragstellung

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Wir bearbeiten Ihre Anliegen nach telefonischer Terminvereinbarung.

Bitte wenden Sie sich hierzu an den Bürgerservice.

Darüberhinaus können Sie zu den vorgenannten Zeiten beim Bürgerservice angeforderte Unterlagen oder Antragsformulare abgeben.

Weiterhin können fertiggestellte Erlaubnisse nach einer Mitteilung meinerseits dort abgeholt werden.

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