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Wechsel erfolgt automatisch / Keine erneute Antragstellung notwendig

Ab Juni SGB II-Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine

LANDKREIS FULDA. Ab 1. Juni 2022 werden Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Gesundheitsversorgung nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Das haben Bund und Länder beschlossen. Bis 31. Mai erhalten die Geflüchteten noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Das für die Zeit ab 1. Juni zuständige Kreisjobcenter Fulda erklärt, dass für die Umstellung der Leistungen keine separate Antragstellung erforderlich ist. Die Leistungen werden von Seiten der Behörde aufgrund der bereits vorliegenden Daten umgestellt.

Informationen zum Rechtskreiswechsel und zu den ab 1. Juni bewilligten Leistungen werden den betroffenen Leistungsberechtigten automatisch übersandt. Das Kreisjobcenter bittet daher die Betroffenen und deren Gastgeber, von Vorsprachen und telefonischen Anfragen zunächst abzusehen. Bei dringenden Anfragen können sich die Betroffenen telefonisch an (0661) 6006 8500 beziehungsweise per E-Mail an kreisjobcenter(at)landkreis-fulda.de wenden.

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