LANDKREIS FULDA - Für das Jahr 2021 stehen noch Fördermittel des Landes Hessen für den behindertengerechten Umbau von Wohnungen zur Verfügung. Die vollständigen, förderfähigen Anträge müssen bis Sonntag, 31. Oktober, bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eingereicht werden.
Laut Förderrichtlinie können vom Eigentümer oder von Angehörigen bewohnte Wohnungen mit einem Kostenzuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (maximal 25.000 Euro) je Wohnung gefördert werden. Die einzelnen Maßnahmen sind begrenzt, so dass für einen Umbau bzw. Einbau eines Bades oder einer Küche jeweils bis zu 5.000 Euro, für einen Treppenlift oder einen Aufzugseinbau bis zu 6.000 Euro und alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen bis zu 2.500 Euro bereitgestellt werden können.
Die Mittel werden bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, deren Bau vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde.
Nähere Informationen für Baumaßnahmen im Landkreis gibt es beim Fachdienst Bauen und Wohnen.
Kontakt
Bernd Möller, Telefon (0661) 6006-7065