LANDKREIS FULDA. Personen, die aus einem Risikogebiet für Infektionen mit SARS-CoV-2 nach Deutschland zurückkehren, müssen sich direkt und ohne Umwege in häusliche Quarantäne begeben. Darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda hin.
Ausgenommen von den Quarantänebestimmungen sind Reisende, die einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorweisen, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin: Ein negatives Testergebnis reicht als Nachweis nicht aus. Einreisende mit einem negativen Testergebnis benötigen zudem ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache, das bescheinigt, dass die Person nicht an Corona erkrankt ist. Der negative Test muss außerdem eine molekularbiologische Testung (PCR-Test) sein, ein reiner Antikörper-Test ist nicht ausreichend.
Wird die Testung erst in Deutschland vorgenommen, so besteht die Quarantänenotwendigkeit bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Grundlegend ist zu beachten, dass die Testung von einem qualitätsgesicherten Labor durchgeführt werden muss.
Personen, die aus einem Risikogebiet in den Landkreis Fulda einreisen, müssen sich beim Gesundheitsamt Fulda melden. Dies ist per Mail an gesundheitspflege@landkreis-fulda.de oder von Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.30 Uhr und Freitag, 7.30 bis 15 Uhr, telefonisch unter (0661) 6006-6009 möglich.
Weitere Informationen zu beispielsweise Risikogebieten oder qualitätsgesicherten Laboren gibt es online unter www.corona-fulda.de im Bereich „Sie waren im Ausland“.