LANDKREIS FULDA. Mit den Maßnahmen zur Energieeinsparung als Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen und Gesellschaft ist die Anstrahlung von Gebäuden und Baudenkmälern zunächst bis ins nächste Jahr hinein nicht erlaubt. Darunter fallen auch die Kirchen und Denkmäler in unserer Region. Gemeinsam rufen der Landkreis Fulda und die Hessische Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, das Schöne an den Abschaltungen zu dokumentieren und die Kirchen und Denkmäler in ihren Ortschaften im natürlichen Abendlicht zu fotografieren.
Die Abschaltung der Beleuchtung von Gebäuden ist für einige zunächst gewiss ungewohnt, denn es ändert sich dadurch natürlich auch das gewohnte Ortsbild. Dennoch bietet sich nun die Gelegenheit, den eigenen Ort neu zu entdecken. Deshalb rufen der Landkreis Fulda und die Hessische Verwaltung des Biosphärenreservats eine Fotoaktion aus. Beispiele könnten der Dom von Fulda in der blauen Stunde, die Kirche von Hilders im Vollmondlicht und die Langenbergkapelle in Großenlüder unter dem Sternenhimmel sein.
Der ökologische Nutzen der Abschaltungen geht aber noch weit über den der Energieeinsparung hinaus: Expertinnen und Experten aus Umwelt- und Artenschutz warnen schon lange vor den Folgen des Einsatzes hoher Lichtmengen, wie sie bei Anstrahlungen der Fall sind. Denn künstliches Licht ist mit zahlreichen negativen Auswirkungen auf die Tierwelt verbunden, und der überwiegende Teil der heimischen Arten ist dämmerungs- und nachtaktiv. Gerade Kirchen und alte Gebäude und die umgebenden Grünstrukturen können Tieren wie Fledermäusen, Falken und Eulen wieder wertvolle Wohn- und Brutplätze bieten und nachtaktiven Insekten einen Lebensraum. Das heißt: Auch ohne Energiekrise ist der sparsame Einsatz von Kunstlicht bei Nacht immer mit einem großen positiven Effekt auf die heimischen Arten und Energieeinsparung verbunden.
Die Foto-Aktion
Interessierte können ihre Fotos an pressestelle@landkreis-fulda.de schicken. Auf den Fotos dürfen im Vordergrund keine Personen zu sehen sein. Die Foto-Größe von 5 MB sollte nicht überschritten werden. Die Angabe von Name und Ortschaft ist freiwillig. Mit der Einsendung des Fotos erklärt sich der Fotograf oder die Fotografin mit der Veröffentlichung des Fotos einverstanden. Die Fotos werden auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-fulda.de/foto-aktion veröffentlicht.