FULDA –Der Inzidenz-Wert im Landkreis Fulda wird unter Einbeziehung des morgigen Samstags an fünf aufeinanderfolgen Werktagen unter 165 liegen. Die Inzidenz an Christi Himmelfahrt wird dabei nicht mit eingerechnet, da es sich um einen Feiertag und nicht um einen Werktag handelt. Damit sind die Voraussetzungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Bundesnotbremse) gegeben, ab Montag Wechselunterricht an den Schulen durchzuführen und die Kitas wieder zu öffnen.
Die Infektionen im Landkreis Fulda gehen weiterhin hauptsächlich auf Ansteckungen im privaten Bereich zurück. In dieser Woche kam es außerdem zu einem Infektionsschwerpunkt in einem Unternehmen der Fahrzeuginstandhaltung. Auf dieses Cluster sind mehr als 50 Fälle und damit etwa ein Viertel der Infektionen in dieser Woche zurückzuführen.
Die Zahl der Todesfälle ist von 245 auf 246 gestiegen. Verstorben ist eine Person im Alter von 97 Jahren, die zuvor positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde und in einer Pflegeeinrichtung lebte.
Die aktuell geltenden Regelungen können auf der Webseite des Hessischen Sozialministeriums abgerufen werden. Siehe dazu folgenden Link: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln