LANDKREIS FULDA. Vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum werden auch in diesem Jahr wieder Fördermittel für barrierefreie Umbaumaßnahmen im selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt. Anträge können ab sofort bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreis Fulda gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen, in denen eine Person mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 oder einem Pflegegrad 2 oder höher wohnt.
Abhängig von der Art der Umbaumaßnahme sind Fördermittel bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten bzw. bis zu 6.500 Euro möglich. Die Maßnahmen müssen aufgrund der Behinderung notwendig sein, es darf sich nicht um reine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handeln.
Die Anträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Der Kostenzuschuss ist kombinierbar mit Mitteln der Pflegekassen. Die Fördermittel werden bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Erstmals ist die Anmeldung zum Förderprogramm beim Landkreis Fulda auch online möglich. Das entsprechende Online-Formular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Fulda: www.landkreis-fulda.de > Bauen und Wohnen > Wohnungsbauförderung
Weitere Informationen und Beratung zu den Förderprogrammen erhalten Sie online direkt bei der WIBank unter www.wibank.de oder bei der Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda unter www.landkreis-fulda.de sowie per E-Mail an wohnungsbau(at)landkreis-fulda.de.