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Raumordnung und Raumplanung

Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes zu verstehen.

Raumordnung, Raumentwicklung und Raumplanung sind inhaltlich verwandte Begriffe, die das bewusste Einwirken des Menschen auf die Entwicklung eines Gebiets (eines „Raums“) beschreiben. „Zusammenfassend“ besteht die Koordinierungsaufgabe der Raumordnung daraus, vielfältige Fachplanungen aufeinander abzustimmen.

Die zwei wichtigsten Fachplanungen sind hierbei das Landesentwicklungsplan bzw. der Regionalplan. Der Regionalplan Nordhessen gibt auch die Grundlage für die Raumplanungen auf kommunaler Ebene: Die Bauleitplanung. Die Bauleitplanung, bestehend aus dem Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, ist das wichtigste Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.

Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist als „vorbereitender Bauleitplan“ das grobmaschige Planungsinstrument für das gesamte Gebiet einer Gemeinde. Im Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung, wie sie sich aus der geplanten städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde ergeben soll, in ihren Grundzügen dargestellt. Der Bebauungsplan (B-Plan) setzt als „verbindlicher Bauleitplan“ rechtsverbindlich fest, wie einzelne Grundstücke - sowohl die öffentlichen als auch die privaten - zu nutzen und zu bebauen sind. Er wird als gemeindliche Satzung beschlossen. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan umfasst der Bebauungsplan nur Teilgebiete der Gemeinde. Sein Geltungsbereich hängt von der jeweils zu lösenden Planungsaufgabe ab. Dabei ist der Planungsinhalt eines Bebauungsplans von den Grundzügen her aus dem geltenden Flächennutzungsplan zu „entwickeln“.

 

Raumordnungskataster und Flächenmonitoring

In einem Raumordnungskataster werden die aus Sicht der Raumordnung relevanten Inhalte und Daten der kommunalen verbindlichen Bauleitplanung erfasst, die Einfluss auf die Fortschreibung und Neuaufstellung des Regionalplans Nordhessen haben.

Das Raumordnungskataster ist als verwaltungsinterne Datensammlung eine wichtige Grundlage für die Erstellung des Regionalplanes und zur Beurteilung von Fachplanungen und Verfahren. Die Führung des Katasters ist im Hessischen Landesplanungsgesetz § 12 gesetzlich verankert.

Das Raumordnungskataster wird mit Hilfe eines digitalen geografischen Informationssystems (GIS) erstellt. Die Nutzung von Geodaten, die Verknüpfung von Fachdaten mit räumlichem Bezug und die Verschneidung mit raumbedeutsamen Flächennutzungen und Planungen ermöglicht ein Flächenmonitoring. Erfahren Sie mehr unter dem Geopartal Hessen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.geoportal.de

 

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