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Landesentwicklungsplan des Landes Hessen

Als Oberste Landesplanungsbehörde erstellt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den Landesentwicklungsplan als strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zentrale Instrument der Landesplanung. Er bildet die Grundlage für die Regionalpläne, die beispielsweise Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Gebiete für land- und forstwirtschaftliche Nutzung festlegen und ordnet auch die Beziehungen zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden in Bezug auf die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger.

Der Landesentwicklungsplan enthält unter anderem:

  • die Ordnungsräume, die Verdichtungsräume und die ländlichen Räume, die Oberzentren und Mittelzentren sowie die Anforderungen an die Ausweisung von Grundzentren,
  • die Anforderungen an die Siedlungsstruktur, Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung,
  • die Trassen und Standorte für die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur sowie die Anforderungen an die technische Infrastruktur und die Energiebereitstellung und -nutzung,
  • die Darstellungen zur Freiraumstruktur insbesondere zu Naturschutz und Landschaftspflege, zu Land- und Forstwirtschaft sowie Denkmalpflege,
  • die Anforderungen an den Schutz der natürlichen Ressourcen, den Hochwasserschutz, den Klimaschutz und die standortgebundene Rohstoffwirtschaft,
  • eine Vorausschau zur Struktur und Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft für das Land und die Regionen.


Was bleibt – was ist neu?

Der gültige Landesentwicklungsplan stammt aus dem Jahre 2000 und wurde zuletzt im Jahr 2018 geändert.

Die seit Jahrzehnten bestehende Einteilung in 314 Grund-, 98 Mittel- und 10 Oberzentren bleibt bestehen. Bei vielen kleineren Orten ändert sich jedoch die Zuordnung zum jeweiligen Mittelzentrum. Neben den Wegezeiten mit dem PKW wurden nun auch Schülerverflechtungen, ÖPNV-Verbindungen und Landkreisgrenzen herangezogen.

Alle 422 hessischen Kommunen haben ihren zentralörtlichen Status behalten – auf Abstufungen wurde verzichtet. Insgesamt 48 Kommunen wurden neu dem ländlichen Raum zugeordnet. Sie profitieren unmittelbar im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Dies sind deutlich mehr als die 15 Kommunen, die neu dem Verdichtungsraum zugeordnet werden.
 

Zudem ist die Stärkung der bestehenden Mittelzentren ist ausdrückliches Ziel des neuen LEP Hessen 2020. Dieses zentrale Anliegen soll durch den Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit unterstützt werden. Gerade benachbarte Mittelzentren mit kleinem Versorgungsgebiet werden ausdrücklich zur Kooperation aufgefordert. „Von einer abgestimmten Entwicklung der Infrastruktur profitieren alle Bürgerinnen und Bürger im Umland“, sagte Al-Wazir. Im Vordergrund steht der Ausbau der notwendigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge und nicht der Abbau von Infrastruktur. Die Kooperationsfelder bestimmen dabei die Kommunen selbst.

Förderung der Innenstädte und Ortskerne

Zuletzt wurden noch Änderungen zum Schutz des Einzelhandels eingearbeitet, um die Vitalität von Hessens Innenstädten und Ortskernen zu bewahren und deshalb Ansiedlungen auf der „Grünen Wiese“ weiter zu beschränken. Deswegen sind jetzt auch in zentralen Ortsteilen kleinerer Gemeinden (Grundzentren) zur Verbesserung der Nahversorgung auch Lebensmittelgeschäfte mit bis zu 2.000 Quadratmetern Grundfläche zulässig. Bislang waren sie auf 800 Quadratmeter beschränkt. Das Land reagierte damit auf den Trend im Einzelhandel zu größeren Betriebseinheiten und einem höheren Filialisierungsgrad, auf die zunehmende Konkurrenz des Online-Handels und auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Diese Entwicklungen erschweren eine flächendeckende, wohnungsnahe Versorgung und den Erhalt attraktiver Innenstädte und Ortskerne.

Der Landesentwicklungsplan (LEP)

Der LEP ordnet neben der Regionalplanung auch die Beziehungen zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden. Kommunen, deren Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie Arbeitsstätten auch von Bürgerinnen und Bürgern der Umgebung genutzt werden, gelten als Mittel- bzw. Oberzentren. Diese Zentralität sowie die Zuordnung zu Raumtypen wie „Ländlicher Raum“ oder „Verdichtungsraum“ beeinflussen den Anteil der jeweiligen Kommune am Kommunalen Finanzausgleich.

Den Download zum LEP 2000 bzw. die jeweiligen Änderungen finden Sie unter: https://landesplanung.hessen.de

 

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