Regionalplanung NordOstHessen
Unter Regionalplanung versteht man die übergeordnete, überörtlich zusammenfassende Planung für eine Region. Sie trifft Vorsorge für die einzelnen Raumfunktionen und Raumnutzungen und leistet damit einen Beitrag zur Entwicklung der Region.
Träger der Regionalplanung sind die Regionalversammlungen. Ihre Geschäftsstellen sind die Regionalplanungsdezernate der Regierungspräsidien (Obere Landesplanungsbehörden).
Die wichtigsten Instrumente der Regionalplanung sind die Regionalpläne und landesplanerische Verfahren.
Als Obere Landesplanungsbehörden erstellen die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt jeweils einen Entwurf der Regionalpläne. Die Regionalpläne sind die Nahtstelle zu den Gemeinden, die in Ausfüllung der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie die zentralen Träger der örtlichen Planung sind und dabei an die raumordnerischen Ziele in den Regionalplänen gebunden sind. Sie werden von regionalen Gremien – den Regionalversammlungen Nord-, Mittel-, und Südhessen –, in denen insbesondere die jeweiligen Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte vertreten sind, in eigener Verantwortung beschlossen.
Die räumliche Entwicklung des Landes und seiner Teilräume bzw. Planungsregionen soll dabei nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit erfolgen, d.h. dass die langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten für nachfolgende Generationen offengehalten werden müssen und die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gewahrt bleiben muss. Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne werden deshalb einer Umweltprüfung unterzogen und in einen Prozess mit breiter gesellschaftlicher Beteiligung aufgestellt.
REGIONALPLAN NORDHESSEN
Der Regionalplan ist gedruckt zu einem Preis von 30 € erhältlich beim
Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
D-34117 Kassel
Tel.: 0561-106-0
Den Regionalplan können Sie unter: Regionalplan Nordhessen 2009 | Regierungspräsidium Kassel abrufen.
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