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Förderprogramm Regionalentwicklung

In Hessen können Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes auf der Grundlage der GAK-Fördergrundsätze der Integrierten ländlichen Entwicklung sowie ergänzenden Landesinitiativen umsetzt werden. LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinschaften. Wesentliche Grundlage ist das Engagement der Regionen, ihrer politischen Entscheidungsträger und ihrer gesellschaftlichen Gruppierungen. Öffentlich-private Partnerschaften entfalten in eigener Verantwortung Initiativen, erkennen Stärken und Schwächen, formulieren Ziele, bestimmen Entwicklungsstrategien und legen diese in regionalen Entwicklungskonzepten (REK) dar. Das LEADER-Programm ist Bestandteil des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum Hessen 2014-2020 und soll auf der Grundlage der ELER-Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ sowie den Unterprioritäten:

a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen und

b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung ländlicher Räume leisten.

 

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können die Vorbereitung und Umsetzung von Vorhaben unter Einbeziehung der Ausgaben für bauliche Investitionen, Maschinen und Ausstattungsgegenstände, die mit dem Vorhaben verbundenen allgemeinen Ausgaben zur Vorbereitung und zum Anschub [Dienstleistungen, neu eingestelltes Personal mit branchenüblicher Vergütung (max. über einen Zeitraum von zwei Jahren), Lizenzgebühren, Markenentwicklung] sowie projektbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Seminare) für

a) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK, wenn durch die Umsetzung des Vorhabens Arbeitsplätze (mind. Beschäftigungsäquivalent einer Vollzeitarbeitskraft ohne Anrechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen) geschaffen werden,

b) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK,

c) Vorhaben der Daseinsvorsorge im Sinne dieser Richtlinie zur Umsetzung eines REK,

d) sonstige investive und nicht-investive Vorhaben zur Umsetzung eines REK,

e) infrastrukturelle Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung und der Landschafts- und Kulturgeschichte.

 

AnsprechpartnerInnen

Wenn Sie Sich für eine Förderung im Rahmen von LEADER interessieren, nehmen Sie bitte mit den jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen Kontakt auf:

Verein Lebens- und Naturraum Rhön e.V.
Regionalmanagerin Ute Raband
Marienstraße 13
36115 Hilders

Region Fulda-Südwest e.V.
Regionalmanager Stefan Hesse
Rabanusstraße 33
36037 Fulda

Ansprechpartnerin der Bewilligungsstelle des Landkreises Fulda:

Daniela Mayershofer, Tel: 0661 6006 7972, daniela.mayershofer(at)landkreis-fulda.de

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Bürgerservice
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1099
E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit:
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