Förderprogramm Dorfentwicklung
Allgemeines zum Förderprogramm "Dorfentwicklung"
Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiver Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Im Mittelpunkt steht immer die Erhaltung und Stärkung des individuellen Charakters eines Dorfes. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die historischen Ortskerne: sie sollen lebendig bleiben, vielfältige zentrale Funktionen ausüben und attraktive, hochwertige Wohnstandorte werden.
Um diese Ziele zu erreichen fördert das Land Hessen in ausgewählten Dörfern sieben Jahre lang die unterschiedlichsten Projekte zur Verbesserung des Wohnumfelds und der Ausstattung mit Kleininfrastruktur sowie Gemeinbedarfseinrichtungen. Daneben werden gezielt Zuschüsse gewährt für Maßnahmen zur Sanierung und dauerhaften Nutzung der historischen Bausubstanz, zur Verdichtung der Ortskerne durch regionsgerechte Neubauten sowie zur Verbesserung der örtlichen Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen.
In diesem Jahr werden zwölf neue Kommunen für den Förderzeitraum 2022 bis 2029 in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden.
Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Dorfentwicklungsprogramm richtet sich jährlich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren sind das jährlich durchschnittlich rund 30 Millionen Euro von EU, Bund und Land. Aktuell fördert das Land Hessen im Rahmen der Dorfentwicklung 89 Kommunen mit insgesamt 784 Ortsteilen.
Die Fachbehörden der Landkreise informieren zu den Förderprogrammen und unterstützen mit fachlicher Beratung und Begleitung bei der Bewerbung.
Aktuelle Förderschwerpunkte 2022 - Ansprechpartner - Tel.-Nr. (06 61) 60 06-
Kommune | Laufzeit | Ansprechpartner/in | Telefonnummer |
Gersfeld - alle Stadtteile | 2015-2024 | Frau Aliu | 7960 |
Hilders - alle Ortsteile | 2018-2026 | Frau Schmäling / Herr Vogler | 7961 / 7966 |
Nüsttal - alle Ortsteile | 2013-2022 | Frau Schmäling / Herr Vogler | 7961 / 7966 |
Rasdorf - alle Ortsteile | 2020-2027 | Frau Schmäling | 7961 |
Tann (Rhön) - alle Stadtteile | 2020-2027 | Frau Aliu | 7960 |
Antragsbedingungen
Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung beschreibt neben dem Ziel und Zweck der Förderung die jeweiligen Maßnahmen, die über das Programm der Dorfentwicklung förderfähig sind. Antragsberechtig sind in ausgewählten Förderschwerpunkten:
- öffentliche kommunale Träger,
- öffentliche nicht-kommunale Träger,
-private Träger (natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften).
Fördermaßnahmen
- Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
- lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
Die Richtlinie des Landes Hessen können sie hier einsehen:
richtlinie-zur-foerderung-der-laendlichen-entwicklung-data.pdf (wibank.de)
Grundsätze zum Bauen im ländlichen Raum
Eine der Kernziele der Dorfentwicklung ist, die regionaltypische, traditionelle Bauweise und die jeweilige ortstypische Siedlungsstruktur zu erhalten und mit der Gegenwart so gut wie möglich in Einklang zu bringen. Wenn Sie im Rahmen der Dorfentwicklung sanieren oder bauen, gilt es folgende Gestaltungsvorgaben zu beachten:
Bauen im ländlichen Raum (hessen.de)
Antragsstellung
Die erforderlichen Unterlagen zur Antragsstellung erfragen Sie bei der Bewilligungsstelle des Landkreises Fulda.
Ansprechpartner:
Sonja Aliu, Tel.: 0661 60067970, sonja.aliu(at)landkreis-fulda.de
Beata Schmäling, Tel: 0661 6006 7961, beata.schmaeling(at)landkreis-fulda.de
Helmut Vogler, Tel: 0661 6006 7966, helmut.vogler(at)landkreis-fulda.de
Bewerbungsverfahren
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm ist die Aufnahme einer Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen. Die Anzahl der Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich u.a. nach den mittelfristig zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und wird für jedes Aufnahmeverfahren neu festgelegt. Die Entscheidung über die Aufnahme einer Kommune als Förderschwerpunkt des Dorfentwicklungsprogramms trifft das zuständige Fachministerium. Die Bewerbung der Kommune wird bei den Landräten als zuständigen Fach- und Förderbehörden gestellt. Alle eingehenden Bewerbungen werden von den zuständigen Fach- und Förderbehörden auf Qualität und Vollständigkeit geprüft. Die Priorisierung und Auswahl der Förderschwerpunkte erfolgt durch das Fachministerium nach einem hessenweiten Auswahlverfahren. Im Anschluss erfolgt die offizielle Anerkennung.
Nach der Anerkennung beginnt die Konzeptphase. Hier werden die konzeptionellen Grundlagen unter Beteiligung der Bürger*innen erarbeitet. Dan ganzheitliche Konzept wird entsprechend eines Leitfadens erarbeitet. Diesen Leitfaden könne Sie hier einsehen:
Leitfaden zur Dorfentwicklung in Hessen (wibank.de)
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Bürgerservice
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1099
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