Sonderprogramm Gaststätten
Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind sie unverzichtbar, mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern. Deswegen unterstützt die Hessische Landesregierung Gaststätten im ländlichen Raum mit rund 10 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren.
Nächster Förderaufruf
- ab 17. August 2022
Für jeweils acht Wochen besteht die Möglichkeit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen. Für 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen.
Förderkonditionen
Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.
Mehr dazu unter:
Gaststätten-Sonderprogramm | umwelt. hessen.de
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Kontakt:
Landkreis Fulda
Bürgerservice
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1099
E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
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