Landkreis Fulda App

Weitere Fördermöglichkeiten

Kleinstunternehmen im Gastgewerbe

Die Förderung unterstützt die regionale Entwicklung ländlicher Räume durch die Gründung und Entwicklung von tourismusrelevanten und gastgewerblichen Kleinstunternehmen und flankiert damit gezielt öffentliche Investitionsvorhaben durch unternehmerisches Engagement. Die Förderung richtet sich insbesondere an Kleinstunternehmen, die die touristische Entwicklung ländlicher Räume unterstützen, zur Qualitätssteigerung beitragen, Regionalität 20 und Nachhaltigkeit befördern sowie neue Arbeitsformen und digitale Anwendung umsetzen. Gegenstand der Förderung sind:

a) Gründung und Entwicklung touristischer Kleinstunternehmen im Beherbergungsbereich,

b) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im gastronomischen Bereich,

c) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich, die die Landtourismusstrategie stärken.

Weitere Informationen

Carina Huder, Tel: 0661 6006 7969, carina.huder(at)landkreis-fulda.de

 

Basisdienstleistungen und Infrastruktur

Die Förderung unterstützt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch ein bedarfsgerechtes Dienstleistungs- und Infrastrukturangebot sowie die regionale Entwicklung in den Bereichen Tourismus und Naherholung. Gefördert werden können die Vorbereitung (Architekten- und Ingenieursleistungen) und Umsetzung von Vorhaben unter Einbeziehung der Ausgaben für bauliche Investitionen, Maschinen und Ausstattungsgegenstände für

a) infrastrukturelle Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung und der Landschafts- und Kulturgeschichte,

b) Vorhaben der lokalen Basisinfrastruktur unter Einbeziehung der Ausgaben für den bebauten Grundstücksankauf, bauliche Investitionen, Innenausbau und notwendiger Nebenanlagen sowie

c) die Vorbereitung (Machbarkeitsstudien), begleitende Umsetzung (Projektbegleitung), Marketingmaßnahmen und Evaluierung von Vorhaben unter Einbeziehung der Ausgaben für Dienstleistungen und neu eingestelltes Personal mit branchenüblicher Vergütung (max. über einen Zeitraum von zwei Jahren).

 

Regionalbudget

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung eines LES dienen und dabei die inhaltlichen Vorgaben der GAK-Grundsätze aufnehmen. Es werden Anreize geschaffen, die die strategische Vernetzung der Akteure verbessern.  Gefördert werden können die Vorbereitung und Umsetzung von Kleinvorhaben unter Einbeziehung baulicher Investitionen, Maschinen und Ausstattungsgegenstände sowie Dienstleistungen und Sachausgaben.

 

Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Hierbei sollen Anreize geschaffen werden, die eine bedarfsorientierte Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen des Handwerks und der Dienstleistungssektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur, Mobilität erleichtern sowie Defizite in der Grundversorgung ausgleichen. Gefördert werden können der Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabenumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen (einschl. Architekten- und Ingenieursleistungen).

 

Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK)

 Ein ILEK schafft eine auf eine definierte Gebietskulisse bezogene strategisch-planerische Grundlage und ist daher Voraussetzung für zielführende integrierte Entwicklungsprozesse. Gefördert werden können die Ausgaben für Dienstleistungen und Sachaufwendungen für die Vorbereitung und Erarbeitung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes.

 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Bürgerservice
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1099
E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de