Corona-Impfungen im Landkreis Fulda

Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung den erforderlichen Nachweis vorlegen. Wird der Nachweis bis zum Ablauf des 15. März nicht erbracht, hat die Leitung das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Eine Meldung ans Gesundheitsamt ist unter folgendem Link möglich (ab 16. März): https://portal-civ-ges.ekom21.de/civ-ges.public/start.html?oe=00.00.HE.LKFU.GA.20a&mode=cc&cc_key=NachweisMeldeportal
Die Anforderungen an den Immunitätsnachweis finden Sie hier
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich in einer Haus- oder Facharztpraxis oder bei verschiedenen Impfaktionen und -zentren impfen lassen.
Impfzentrum am Klinikum Fulda, Anmeldung unter https://impfportal.klinikum-fulda.de/
IImpfzentrum des DRK Fulda (im ehemaligen Kerber-Gebäude, Rabanusstraße, Fulda), Anmeldung unter https://www.drk-fulda.de/impfportal.html
Außerdem gibt es einen Impfbus, der an verschiedenen Standorten Station macht. Die Termine werden rechtzeitig in der Tagespresse und online bekanntgemacht. .
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat auf ihrer Webseite eine Arztsuche für Corona-Impfungen installiert. Diese finden Sie hier.
Außer einem Ausweisdokument wie Personalausweis oder der Krankenkassenkarte und – falls vorhanden – dem gelben Impfpass müssen interessierte Bürgerinnen und Bürger nichts darüber hinaus mitbringen.
Auch ein abgelaufenes Ausweisdokument gilt als Nachweis.
Vor Ihrer Impfung sind zwei Dokumente auszufüllen und zu unterschreiben:
- das "Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff" sowie die
- "Anamnese Einwilligung Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoff"
- Aufklärungsblatt Nuvaxovid von Novavax
- Anamnese Einwilligung Nuvaxovid von Novavax
Falls notwendig (bei 2. oder 3. Impfung):
- Anamnese- und Einwilligungsbogen für die 2. Impfung
- Anamnese- und Einwilligungsbogen für die 3. Impfung
- Anamnese- und Einwilligungsbogen für die 4. Impfung
Allgemeine Infos zur Impfung finden Sie hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Bitte drucken Sie diese Dokumente wenn möglich vor dem Termin aus und bringen Sie sie fertig ausgefüllt mit.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) erklärt zum Abstand zwischen dem 1. und 2. Impftermin (Stand:05.01.2022):
Die STIKO empfiehlt die zweite mRNA-Impfstoffdosis (z.B. Biontech oder Moderna) 3 bzw. 4-6 Wochen nach der ersten Impfstoffdosis zu verabreichen.
Zwischen der zweiten und dritten Impfung sollten mindestens 3 Monate vergangen sein.
Weitere Fragen beantwortet das RKI uter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Empfehlung zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren mit dem COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax:
Seit dem 20. Dezember 2021 ist der Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax in der EU zugelassen. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben. Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen.
RKI - Empfehlungen der STIKO - Pressemitteilung der STIKO zum COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax sowie zur 2. COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen
Nein. Die Impfung ist freiwillig.
Es gibt seit 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Auch wenn die Impfstoffentwicklung dieses Mal deutlich schneller gelingt als bisher, geht damit kein Herabsenken der Standards für die Zulassung einher. Die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist zum einen damit zu erklären, dass für sie viel Geld investiert wird und damit Studien ohne Zeitverzögerung im großen Stil durchgeführt werden können. Zum anderen überwachen und prüfen die Zulassungsbehörden die Impfstoffentwicklung so schnell es geht. Durch diese Priorisierung können die forschenden Firmen und Labore Zeit sparen und schneller von einer Prüfphase in die nächste gehen.
Weitere Informationen zum Impfstoff gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Bürgerservice
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1099
E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 8 Uhr - 18 Uhr
Bürgertelefon des Gesundheitsamtes:
0661 6006-6009
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 7.30 - 16.30 Uhr
Freitag 7.30 - 15 Uhr
Hessenweite Hotline:
0800-5554666
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Für Fragen zu Gesundheit und Quarantäne: Montag 8 - 20 Uhr / Dienstag - Sonntag 9 - 15 Uhr.
Für weitere Fragen und Informationen Montag - Donnerstag 8 - 17 Uhr / Freitag 8 - 15 Uhr
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