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Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Vorgehen bei Corona-Fällen in Ihrer Schule oder Ihrer Kindertageseinrichtung.
 

Informationen für Schulleitungen und Lehrer/innen

Regelungen zur Hyginene finden Sie hier.

Im Falle eines Infektionsfalls an einer Schule bitten wir um Einhaltung des folgenden Handlungsschemas:

Ab dem 19.04.2021 stellt das Land Hessen flächendeckend in jeder Schulwoche zwei Antigen-Selbsttests pro Schülerin, pro Schüler zur Verfügung. Im Falle eines positiven Selbsttests bitten wir um Einhaltung des folgenden Handlungsschemas:

  • Die Schulleitung meldet dem Gesundheitsamt einmal pro Tag mit einem standardisierten Meldeformular über eine zentrale E-Mail-Adresse, wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv auf das Coronavirus mittels Selbst- oder PCR-Test getestet wird. Andere Meldungen über Klassenlehrer, Eltern oder Schüler sollen unterbleiben.
  • Sofern ein Ausbruchsgeschehen in einer Klasse erkennbar ist, d. h. mindestens eine weitere Schülerin oder ein weiterer Schüler ein positives Selbsttestergebnis erhält, ist das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda über die Schulleitung per E-Mail unverzüglich mit einem standardisierten Meldeformular über eine zentrale E-Mail-Adresse in Kenntnis zu setzen.
  • Das Ermittlungsteam des Gesundheitsamtes tritt – möglichst am selben Tag – in direkten Austausch mit der Schulleitung ein.
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  • Absonderungsregeln: Jeder positiv getestete Schüler muss sich umgehend in Quarantäne begeben und unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Bestätigt der PCR-Test die Infektion, muss der Schüler für 14 Tage in Quarantäne (ab dem Zeitpunkt des Schnelltests). Frühestens am siebten Tag ist eine erneute Testung (ausschließlich PCR-Test) möglich. Fällt sie negativ aus, endet die Quarantäne.

    Sofern im Unterricht nicht grundsätzlich auch am Platz Maske getragen wird, werden die direkten Sitznachbarn eines mit Sars-CoV-2 infizierten Schülers nach Hause geschickt, bis das Gesundheitsamt eine Einzelfallentscheidung trifft. Als enge Kontaktperson des infizierten Schülers darf man sich am fünften Tag nach der Feststellung der Infektion per PCR testen lassen oder am siebten Tag per Antigen-Schnelltest, ebenso als abgesondertes Haushaltsmitglied einer infizierten Person. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne.

    Alle übrigen Schüler und Lehrer der betroffenen Klasse/des Kurses werden in den zwei Wochen nach Feststellung der Infektion täglich getestet, müssen also nicht automatisch in Quarantäne. Alle müssen für zwei Wochen medizinische Masken auch am Sitzplatz tragen. Geimpfte und Genesene brauchen an den täglichen Tests nicht teilzunehmen und sie müssen auch nicht in Quarantäne, es sei denn, es handelt sich um eine besorgniserregende Virusvariante, die in Deutschland noch nicht weit verbreitet ist.

  • Die Verpflichtung für die  Maskenpflicht am Sitzplatz und tägliche Tests gilt bereits ab einem positiven Schnelltest, nicht erst nach einem positiven PCR-Test.

 

 

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt:
Bei Lehrkräften und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den öffentlichen Schulen entfällt die Präsenzpflicht, wenn sie oder Angehörige desselben Hausstands Krankheitssymptome wie Fieber, trockenen Husten oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns haben. Die Schulleitung entscheidet in diesen Fällen über den konkreten Einsatz der Lehrkräfte und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Für Schülerinnen und Schüler gilt:
Schülerinnen und Schüler dürfen Schulen nicht betreten, wenn sie oder Angehörige desselben Hausstands Krankheitssymptome wie Fieber, trockenen Husten oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns haben. Eines der Symptome reicht aus, um einen Schulbesuch zu untersagen. Ein reiner Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen und ohne nachweislichen Kontakt mit einem COVID-19 Infizierten führt nicht zu einem Betretungsverbot.

Für alle:
Haben Angehörige desselben Hausstands Covid-19-Symptome, gilt das Betretungsverbot nur für Ungeimpfte. Das Betretungsverbot endet mit der Vorlage eines negativen Tests der symptomatischen Person.

Regelungen zur Quarantäne für Schulen

Regelungen zur Quarantäne sind einzelfallabhängig möglich, wenn dies die Kontaktsituation erforderlich macht. Hierüber entscheidet das Gesundheitsamt.

Informationen für Kita-Leitungen und Erzieher/innen

Im Falle eines Infektionsfalls in einer Kita bitten wir um Einhaltung des folgenden Handlungsschemas:

  1. Die Kita-Leitung/der Träger meldet dem Gesundheitsamt mit einem standardisierten Meldeformular über eine zentrale E-Mail-Adresse, wenn ein Corona-Fall in der Kita auftritt. Andere Meldungen über Erzieherinnen oder Eltern sollen unterbleiben.
  2. Das Ermittlungsteam des Gesundheitsamtes tritt – möglichst am selben Tag – in direkten Austausch mit der Kita-Leitung/dem Träger ein.
  3. Das Gesundheitsamt entscheidet in Absprache mit der Kita-Leitung/dem Träger, ob alle anderen Kinder der Gruppe (vorläufig) quarantänisiert werden. Das gilt auch für die Erzieherinnen.
  4. Die Entscheidung wird durch die Kita-Leitung/den Träger, ggf. über die Gruppenleitung allen betroffenen Familien mitgeteilt.
  5. Die Kita-Leitung/der Träger übermittelt die (bereits vorbereitete) Kontaktpersonenliste dem Gesundheitsamt an eine zentrale E-Mail-Adresse.
  6. Das Kontaktpersonenmanagement des Gesundheitsamtes meldet sich dann im Nachgang bei den betroffenen Kontaktpersonen und leitet einzelfallbezogen Quarantänemaßnahmen ein.
  7. Sollte sich herausstellen, dass eine Quarantäne nicht notwendig ist, weil z.B. die Fallermittlung ergeben hat, dass keine Kontaktpersonen der Kategorie I in der Kita vorhanden sind, wird die Kita-Leitung/der Träger alle Betroffenen informieren.

 

Informationen zu Hygienekonzepten finden Sie hier.

Regelungen zur Quarantäne für Kitas

Alle anderen Kinder aus der Gruppe eines positiv getesteten Kindes werden vom Gesundheitsamt quarantänisiert. Per Post erhalten sie dann die Quarantänebescheide und weitere Informationen des Gesundheitsamtes.

Ausnahmen von den Regelungen zur Quarantäne sind einzelfallabhängig möglich, wenn dies die Kontaktsituation erforderlich macht. Hierüber entscheidet das Gesundheitsamt.

Informationen für Kindertagespflegestellen
  1. Die Kindertagespflegeperson meldet dem/der zuständigen Mitarbeiter/in im Jugendamt mit einem standardisierten Meldeformular per E-Mail, wenn ein Coronafall in der Kindertagespflegestelle auftritt. Das Jugendamt leitet das Meldeformular über eine zentrale E-Mail-Adresse an das Gesundheitsamt weiter.
  2. Das Ermittlungsteam des Gesundheitsamtes tritt – möglichst am selben Tag – in direkten Austausch mit der Kindertagespflegeperson.
  3. Das Gesundheitsamt entscheidet in Absprache mit der Kindertagespflegeperson, ob alle Kinder der Gruppe (vorläufig) quarantänisiert werden. Dies gilt auch für die Kindertagespflegeperson und ihre Familie. Die Entscheidung wird durch die Kindertagespflegeperson allen betroffenen Familien mitgeteilt.
  4. Die Kindertagespflegeperson übermittelt die (bereits vorbereitete) Kontaktpersonenliste dem/der zuständigen Mitarbeiter/in im Jugendamt.
  5. Das Kontaktpersonenmanagement des Gesundheitsamtes meldet sich dann im Nachgang bei den betroffenen Kontaktpersonen und leitet einzelfallbezogen Quarantänemaßnahmen ein.
  6. Sollte sich herausstellen, dass eine Quarantäne nicht notwendig ist, weil z.B. die Fallermittlung ergeben hat, dass keine Kontaktpersonen der Kategorie I in der Kindertagespflegestelle vorhanden sind, wird die Kindertagespflegeperson alle Betroffenen informieren.

Im Übrigen gelten für die Kinder und die Kindertagespflegepersonen die gleichen Regelungen wie für die Kita.

Weitere Informationen

 

Aktuelle Informationen des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration finden Sie hier.

Die Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen finden Sie hier.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1099
E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 8 Uhr - 18 Uhr

 

Hessenweite Hotline:
0800-5554666
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 8 Uhr - 17 Uhr
Freitag 8 Uhr - 15 Uhr

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
116-117

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