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Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) der KFZ-Zulassungstelle, Landkreis Fulda

Wir informieren über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für den Bereich der KFZ-Zulassungsstelle des Landkreise Fulda, Fachdienst 3300 – Straßenverkehr.

Die Verarbeitungstätigkeit umfasst die folgenden Bereiche: Zulassung inklusive Registrierung von Kennzeichen, Umschreibung, Abmeldung und Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; Prüfung und Erlass einer behördlichen Entscheidung bei technischen Mängeln, einer HU- oder SP- Überschreitung, bei offenen Verkaufsanzeigen, Versicherungsanzeigen, Steuer- und Gebührenrückstand.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landkreis Fulda
Fachdienst 3300 – Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda
Telefon: 0661/ 6006-1100
Telefax: 0661/ 6006-1143
Mail: zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter des Landkreises Fulda
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Telefon: 0661/ 6006-1301
Telefax: 0661/ 6006-1311
Mail: datenschutzbeauftragter(at)landkreis-fulda.de

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgenden Zwecken erhoben:

  • Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
  • Übermittlungspflicht gegenüber Kraftfahrtbundesamt, Finanzämtern, Versicherungen und den Zulassungsbehörden untereinander
  • Auskunftspflicht gegenüber den genannten Einrichtungen, der Polizei, dem Sozialamt sowie berechtigten Dritten

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf folgenden

Rechtsgrundlagen:
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. §§ 3, 20, 21 HDSIG i.V.m. mit Straßenverkehrsgesetz (StVG, insbesondere: § 1), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, insbesondere: § 16), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV, insbesondere: § 31-§ 36), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG, insbesondere: § 1, § 2, § 13 Abs. 1 Satz 2 Nummer 1, § 14), Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)

4. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Der Landkreis Fulda verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung der Aufgaben der KFZ-Zulassungsstelle:

  • Identifikationsdaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsname)
  • Kommunikations- /Adressdaten
  • Kontodaten
  • Daten der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • etwaige Steuer- oder Gebührenrückstände

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an die folgenden Stellen weitergegeben:

Kraftfahrtbundesamt, Finanzämter, Versicherungen, andere Zulassungsbehörden, Polizei, Sozialamt, Kreiskasse, Zoll sowie weitere berechtigte Dritte (auf Nachweis)

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

7. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Die Speicherdauer für Daten des beantragten Vorgangs richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 44 und 45 der FZV; die im Onlineantragsverfahren zu verarbeitenden Daten werden im Portal nur im laufenden Vorgang gespeichert (temporärer Speicher mit maximal 24 Stunden) und nach der Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung oder nach einem Abbruch des Vorgangs gelöscht; es verbleiben keine Daten im Portal oder auf Datenträger des Verantwortlichen.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15)
  • Recht auf Berechtigung (Art. 16)
  • Recht auf Löschung (Art. 17)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21)


Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir als Verantwortlicher, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. (Kontaktdaten: Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon: 0611/1408-611, Mail: poststelle(at)datenschutz.hessen.de)

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:

Art. 6 DSGVO, § 3, 20, 21 HDSIG i.V.m. mit Straßenverkehrsgesetz (StVG, insbesondere: §1), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO, insbesondere: §16), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV. insbesondere: §31-§36), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG, insbesondere: §1, §2, §13 Abs.1 Satz 2 Nummerl, §14), Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)

Stand des Datenschutz: 12.06.2023

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