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Gesundheitsamt muss diesbezüglich nicht mehr kontaktiert werden

Sofortige gesetzliche Quarantäne für alle Rückkehrer aus Risikogebieten

LANDKREIS FULDA. Ab sofort sind alle Rückkehrer aus einem Risikogebiet per Gesetz quarantänisiert. Das Land Hessen hat seine Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus dahingehend überarbeitet. Darauf weist der Landkreis Fulda in einer Pressemitteilung hin.

Alle Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet nach den Definitionen des Robert-Koch-Institutes (RKI) aufgehalten haben, werden ab sofort durch die neue gesetzliche Verordnung in Quarantäne gesetzt. Die Quarantäne ist sofort nach der Einreise aus einem Risikogebiet aufzunehmen – ebenso, wenn eine Region oder ein Land kurz darauf durch das RKI als Risikogebiet ausgewiesen wird. Die 14-tägige Quarantäne bezieht sich auf den Zeitpunkt der Rückkehr aus dem Risikogebiet.

 Die bisherige Verordnung des Landes sah diese gesetzliche Quarantänisierung nur für Personen vor, die im Gesundheitswesen oder im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung arbeiten – alle anderen Rückkehrer wurden durch das Gesundheitsamt quarantänisiert. Ab sofort sind aber alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten per Gesetz quarantänisiert. Die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt und eine damit verbundene gesonderte Verfügung sind somit nicht mehr nötig.
Im Fall, dass Symptome auftreten, sollten sich die Personen jedoch an den Ärztlichen Bereitschaftsdienest unter 116-117 oder ihren Hausarzt wenden. Dort wird dann über einen möglichen Abstrich entschieden.

Eine Übersicht über die Risikogebiete gibt es im Internet unter www.rki.de/covid-19. Informationen zu den Verordnungen gibt es unter www.hessen.de, sie können dort auch im Original nachgelesen werden.

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