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Betreuungsbehörde des Landkreises Fulda sucht Interessenten als Berufsbetreuer

Verantwortungsvolle Aufgabe zum Wohle der anvertrauten Menschen

FULDA, 30.04.2018 - Die Zahl der Personen, die eine gesetzliche Betreuung benötigen, weil sie ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, nimmt kontinuierlich zu. Insbesondere ist das bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung der Fall.

Wenn alle anderen Hilfsangebote ausgeschöpft sind, wird in diesen Fällen ein Betreuer bestellt, der als gesetzlicher Vertreter den Betreuten in bestimmten Lebensbereichen unter möglichst weitgehender Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen vertritt. Solche per Gerichtsbeschluss festgelegten Aufgabenkreise können die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge, Post- und Fernmeldeangelegenheiten, Heim- und Wohnungsangelegenheiten sowie die Aufenthaltsbestimmung sein.

Viele Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Dennoch kann auf beruflich tätige Betreuer nicht verzichtet werden, da die Betreuungsfälle über alle Altersgruppen hinweg immer komplexer und komplizierter werden. So ist die Zahl der von Berufsbetreuern geführten Betreuungen in den letzten zwei Jahren im Landkreis Fulda kontinuierlich auf nunmehr 841 Fälle gestiegen. Auch muss vor dem Hintergrund der Zunahme psychischer Erkrankungen mit einem weiteren Anwachsen gerechnet werden.

Aus diesem Grund sucht die Betreuungsbehörde des Landkreises Personen, die an einer Tätigkeit als Berufsbetreuer interessiert sind und über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen, die für die Führung von Betreuungen notwendig sind. Vorrangig kommen hierfür Sozialarbeiter und -pädagogen, Betriebs- und Verwaltungswirte sowie Juristen in Frage. So sollten gute Kenntnisse über die maßgeblichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Familienverfahrensgesetzes, die Grundzüge des Sozial- und Betreuungsrechts sowie die Gesundheits- und Vermögenssorge vorhanden sein. Insbesondere werden auch Erfahrungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen, die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung sowie die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation erwartet.

Darüber hinaus müssen die Bewerber bestimmte formale Kriterien wie beispielsweise die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Schufa-Auskunft sowie den Nachweis geordneter finanzieller Verhältnisse erfüllen. Ist das der Fall, durchlaufen sie zur Feststellung ihrer Eignung für diese verantwortungsvolle Aufgabe zum Wohle der ihnen anvertrauten Menschen ein Auswahlverfahren. Weitere Auskünfte erteilt der Leiter der Betreuungsbehörde des Landkreises Fulda, Günther von Keitz, unter Telefon (0661)6006-8770, E-Mail <link>Betreuungsstelle@Landkreis-Fulda.de.

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