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Arbeitslosengeld I

Voraussetzungen für Arbeitslosengeldanspruch

Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I  ist die Folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der Arbeitslosigkeit liegt und die zwei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.

Der Anspruch setzt einen Antrag voraus.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.

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