Einbürgerung
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie sich auf Antrag einbürgern lassen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Einbürgerung.
Einzelheiten finden Sie außerdem in der umfangreichen Broschüre der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Deutsch sein? Aber klar! Wege zur Einbürgerung (integrationsbeauftragte.de)
Wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?
Einbürgerungsanträge werden von den Kommunen Eichenzell, Eiterfeld, Flieden, Fulda, Großenlüder, Hünfeld, Künzell, Neuhof oder Petersberg selbst entgegengenommen. Sollten Sie in einer der v. g. Kommunen wohnen, wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Einbürgerung bitte an das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bei Wohnsitz in allen anderen Kommunen im Landkreis Fulda können Sie bei uns einen Antrag auf Einbürgerung stellen und sich beraten lassen.
Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an Einbuergerung(at)landkreis-fulda.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Datum der Einreise, besonderer Status (Asylberechtigung/Anerkennung als Flüchtling), Grund Ihrer Anfrage. Nur mit diesen Angaben können wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Einbürgerung?
Sie haben in der Regel einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf,
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt,
- Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder sind Bürger/in der EU oder der Schweiz,
- Sie bekennen sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
- Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben,
- Sie beziehen keine Sozialhilfeleistungen (SGB XII/SGB II),
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse,
- Sie verfügen über staatsbürgerliches Grundwissen,
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben und
- Sie sind nicht vorbestraft
Von den genannten Voraussetzungen gibt es einige Ausnahmen und es bestehen Sonderregelungen, z. B. für Ehe- bzw. Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger. Wir beraten Sie gerne.
Nähere Informationen zu den einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen finden Sie hier: Voraussetzungen | innen. hessen.de
Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?
Die Beratung und persönliche Antragsannahme erfolgt beim Landkreis Fulda.
Nachdem die Unterlagen komplett sind, wird der Antrag an das Regierungspräsidium Kassel weitergeleitet.
Das Regierungspräsidium stellt die Gebühr in Rechnung und tätigt die notwendigen Anfragen bei den Sicherheitsbehörden und der Ausländerbehörde.
Nach Vorlage der positiven Entscheidung händigt die Einbürgerungsstelle des Landkreises Fulda die Urkunde aus.
Mit Aushändigung der Urkunde wird die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und deutsche Passdokumente können bei der jeweiligen Gemeinde-/Stadtverwaltung beantragt werden.
Was kostet die Einbürgerung?
Folgende Gebühr wird vom Regierungspräsidium Kassel erhoben:
Pro Person | 255,00 € |
Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden | 51,00 € |
Hier finden Sie die Antragsformulare
Jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss einen eigenen Antrag stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Vertretungsberechtigten (in der Regel die Eltern) den Antrag stellen. Der Antrag muss grundsätzlich persönlich abgegeben und alle notwendigen Unterlagen im Original vorgelegt werden. Um einen Termin für die Antragsabgabe zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Bitte beachten Sie, dass der 5-seitige Einbürgerungsantrag (Hauptformular) sowie die Loyalitätserklärung erst bei der persönlichen Abgabe des Antrages in unserer Dienststelle unterschrieben werden dürfen. Alle anderen Formulare können schon zu Hause unterschrieben werden.
Folgende Formulare sind von jeder Person über 16 Jahren auszufüllen:
Erklärung zum Einbürgerungsantrag
Merkblatt zur Verfassungstreue
Einverständniserklärung wirtschaftl. Voraussetzungen SGB II und XII
Einverständniserklärung Ausländerakte
Zusätzliche Formulare für EU-Bürger und anerkannte Flüchtlinge
Merkblatt für EU, Schweiz und Flüchtlinge
Zusätzliche Formulare für Personen mit deutscher Ehe-/Lebenspartnerin/deutschem Ehe-/Lebenspartner
Erklärung zur Lebensgemeinschaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Nachweise unterscheiden sich je nach Einzelfall. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen immer im Original vorgelegt werden müssen. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine Übersetzung von einer oder einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer/in erforderlich.
Hier finden Sie eine nicht abschließende Auflistung der regelhaft vorzulegenden Unterlagen.
Folgende Dokumente sind immer vorzulegen:
- Pass/ID-Karte des Heimatstaates
- Aufenthaltstitel
- aktuelles Passfoto
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug für Eigentümer
- Geburtsurkunde
- Nachweise ausreichender Deutschkenntnissen (siehe unten)
- Nachweise von Rechts- und Gesellschaftskenntnissen (siehe unten)
- Einkommensnachweise (z. B. Arbeitsvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen, Bescheide über den Bezug von Kindergeld, BaföG, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, etc.)
- ggf. Heiratsurkunde, Familienbuchabschrift, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners, Sorgerechtsbeschluss
- ggf. Anerkennungsbescheid als Flüchtling vom BAMF
- ggf. Reiseausweis für Flüchtlinge/Ausländer/Staatenlose
- ggf. Zertifikat Integrationskurs
Wie kann ich ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen:
- Zertifikat Deutsch (mindestens B1) oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (min. Deutsch-Note 4) oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule (min. Deutsch-Note 4) oder
- Abschluss eines Studiums in deutscher Sprache
- Versetzungszeugnisse (2. Halbjahr) der letzten 4 Schuljahre (bei Schülern)
Bei Kindern unter 16 Jahren:
- Schulbesuchsbescheinigung und
- letztes Schulzeugnis
Wie kann ich Rechts- und Gesellschaftskenntnisse nachweisen:
- Zertifikat bestandener „Einbürgerungstest“ oder Test „Leben in Deutschland“ (mind. 17 Punkte) oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen allgemeinbildenden Schule (mind. Note 4 in Politik und Wirtschaft) oder
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule (min. Note 4 in Politik und Wirtschaft) oder
- Abschluss eines deutschen Hochschulstudiums in der Fachrichtung Gesellschaft, Politik, Recht, Soziales oder Verwaltung
Bei Kindern unter 16 Jahren sind Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht nachzuweisen. Ein Einbürgerungstest ist nicht erforderlich.
Bei allen Rückfragen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen oder vorzulegenden Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wo kann ich einen Integrations- bzw. Sprachkurs machen?
Eine Übersicht über die zugelassenen Integrations- bzw. Sprachkursträger für das gesamte Bundesgebiet mit Anschriften und Kontaktdaten finden Sie hier:
Wo kann ich einen Einbürgerungstest absolvieren?
Eine Übersicht der Prüfstellen für den Einbürgerungstest in Hessen finden Sie hier:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Einbürgerung - Prüfstellen in Hessen
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Behördenhaus am Schlossgarten
Einbürgerung
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
einbuergerung@landkreis-fulda.de
Unsere Öffnungszeiten:
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