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Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Die Ausgleichszulage wird zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile unter Beachtung der Wirtschaftslage der landwirtschaftlichen Unternehmen und der Einkommen der Antragsberechtigten gewährt.

Ziel der Förderung ist es, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte Landbewirtschaftung zu sichern. Über die Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit sollen

  • der Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung und somit die Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum gewährleistet,
  • der ländliche Lebensraum erhalten sowie
  • nachhaltige Bewirtschaftungsformen, die insbesondere Belangen des Umweltschutzes Rechnung tragen, erhalten und gefördert werden.

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Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
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