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Cross Compliance

Die Gewährung von Direktzahlungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Bodennutzung ist seit dem 1. Januar 2005 an die nachweisliche Einhaltung von Vorschriften aus den Bereichen Umwelt, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft (Cross Compliance).
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird jährlich im Rahmen von systematischen und anlassbezogenen Kontrollen bei mindestens einem Prozent der antragstellenden Betrieben überprüft. Anhand der Eigenkontrollcheckliste kann jeder Landwirt überprüfen, ob die Verpflichtungen im eigenen Betrieb eingehalten werden.

Weitere Informationen des HMUKLV finden sie hier.

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