Verdienstorden des Landes Hessen
Nach dem Stiftungserlass vom 1.Dezember 1989, in der Fassung vom 22. Juli 2002, wird der Hessische Verdienstorden für hervorragende Verdienste um das Land Hessen verliehen. Wegen des hohen Rangs der Auszeichnung sind die Zahl der Ordensinhaberinnen und Ordensinhaber sowie der jährlichen Verleihungen begrenzt. Bei der Verleihung des Verdienstordens sollen verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung berücksichtigt werden. Auch Persönlichkeiten, die nicht in Hessen ihren Wohnsitz haben, können ausgezeichnet werden.