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Schülerbeförderung

Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten

Der Landkreis Fulda ist Träger der Schülerbeförderung und zuständig für die Übernahme der Beförderungskosten für die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende.

Wer hat Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten?

Der Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten wird im Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG) geregelt:

  • die Schülerinnen und Schüler sind mit erstem Wohnsitz im Landkreis Fulda gemeldet.
  • Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis zum Ende der Mittelstufe oder einer beruflichen Schule (Grundstufe der Berufsschule, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, 1. Jahr einer zweijährigen Berufsfachschule)
  • die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule beträgt für Schülerinnen und Schüler der Grundschule (Klasse 1-4) mehr als 2 Kilometer.
  • die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule beträgt für Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe (ab Klasse 5) mehr als 3 Kilometer.
  • es sind vorrangig Öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.


In welcher Form wird die Übernahme der Beförderungskosten gewährt?

Der Landkreis Fulda erfüllt seine Pflicht zur Schülerbeförderung unter anderem durch:

  • die Ausgabe des Schülertickets Hessen (Gültigkeit jeweils zum 1. eines Monats)
  • eine halbjährliche rückwirkende Kostenerstattung (jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres) oder
  • die Beförderung im freigestellten Schulbusverkehr


Wie werden die Beförderungskosten beantragt?

Den Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten können Sie hier downloaden oder im Sekretariat der besuchten Schule erhalten. Gerne sendet Ihnen der Fachdienst Schulen des Landkreises Fulda das entsprechende Formular auch zu.

Info zum Schülerticket Hessen:

Besteht für Schülerinnen und Schüler ein Anspruch auf Ausgabe eines Schülertickets Hessen, wird das Ticket in Form einer Chipkarte durch eine zentrale Stelle des RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) direkt an die Antragsteller nach Hause versandt. Weitere Informationen zum Schülerticket Hessen erhalten Sie auf dem Internetauftritt.

Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die keinen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Landkreis Fulda haben, können das Schülerticket Hessen im freien Verkauf oder im Abonnement an den bekannten Verkaufsstellen Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda oder RhönEnergie Fulda erwerben.

Was ist bei Verlust oder Beschädigung der Chipkarte zu tun?

Bei Verlust oder Beschädigung des Schülertickets stellen die zuständigen Verkehrsträger gegen Vorlage des Ausgabebelegs (Begleitschreiben zum Schülerticket Hessen) ein neues Ticket aus. Das alte bzw. verlorengegangene Schülerticket wird gesperrt.

Für die Erstellung der Ersatzkarte ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu zahlen.

Was ist bei Schul- oder Wohnortwechsel zu tun?

Bei Schul- oder Wohnortwechsel ist in jedem Fall ein neuer Antrag zu stellen, um die Anspruchsberechtigung auf Übernahme der Beförderungskosten durch den Fachdienst Schulen erneut zu prüfen.

Wann beginnt und endet ein Schuljahr?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass unabhängig von dem tatsächlichen Zeitraum der Sommerferien, das Schuljahr zum 01. August beginnt und am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres endet (§ 57 Hessisches Schulgesetz). Für die Erstattung der Fahrkosten wird der v. g. Zeitraum durch den Fachdienst Schulen des Landkreises Fulda zugrunde gelegt.

Muss zu Beginn eines neuen Schuljahres ein neuer Antrag gestellt werden?

Nur bei Schul- oder Wohnortwechsel ist ein neuer Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten zu stellen. Ändert sich die Anspruchsberechtigung nicht, so wird die Übernahme der Fahrkosten über das jeweilige Schuljahr hinaus gewährt. Das Schülerticket Hessen behält seine Gültigkeit und die Fahrkarte wird automatisch für ein weiteres Schuljahr verlängert.

Ansprechpartner bei Fragen im Öffentlichen Personennahverkehr:

Kontakt:
Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH
Zieherser Weg 2 (Richthalle)
36037 Fulda

Telefon: 0661 96942 0
Telefax: 0661 96942 32
E-Mail: info(at)lng-fulda.de
Internet: www.lng-fulda.de

Kontakt:
RhönEnergie Fulda GmbH
Busbahnhof Stadtschloss
36037 Fulda

Telefon:  0661 12-375
Telefax: 0661 12-377
E-Mail:    info.nahverkehr(at)re-verkehr.de
Internet: www.re-fd.de/nahverkehr

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Schulen
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006 0
Fax: 0661 6006 1499
schuelerbefoerderung(at)landkreis-fulda.de

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