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Wörthstraße 15
36037 Fulda

Sie finden das Gewerbeamt in Zimmer 110 und 111 (Altbau).

 

Prostituiertenschutz

Seit dem 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Menschenhandel, die Zwangsprostitution und die Prostitution Minderjähriger konsequent zu bekämpfen. Zudem soll es als größtmöglicher Schutz vor Gewalt und Ausbeutung dienen.

Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind die neu geschaffene Anmeldepflicht für Prostituierte, die verbindliche gesundheitliche Beratung für Prostituierte und die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe.

Anmeldepflicht für Prostituierte:

Die Anmeldebescheinigung und ggf. Aliasbescheinigung (pseudonymisierte Anmeldebescheinigung) wird durch das Ordnungsamt des Landkreises Fulda nach einem Informations- und Beratungsgespräch ausgestellt. Die Bescheinigung wird längstens für zwei Jahre, bei Personen unter 21 Jahren für ein Jahr ausgestellt.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Tätigkeitsort. Das Ordnungsamt des Landkreises ist zuständig für Prostituierte im gesamten Landkreis inkl. der Stadt Fulda.

Beratungsgespräche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung, ggf. mit entsprechendem Dolmetscher statt. Wir bieten an, dass die gesundheitliche Beratung und die Beantragung der Anmeldebescheinigung gleichzeitig erfolgen können.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Biometrisches Lichtbild (erhalten Sie wieder zurück)
  • Identifikationsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ein Ausweisersatz) 
  • ggf. Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) 
  • ggf. Arbeitserlaubnis 
  • Beratungsbescheinigung des Gesundheitsamtes (maximal 3 Monate alt)

Gebühren:

  • Beratung 32 EUR
  • Bescheinigung 15 EUR pro Bescheinigung
  • Aliasbescheinigung zusätzlich 15 EUR 

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte:

Die gesundheitliche Beratung wird durch das Kreisgesundheitsamt Fulda durchgeführt. Nähere Informationen erhalten Sie hier

Erlaubnis Prostitutionsgewerbe:

Die Erteilung der Erlaubnis für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes erfolgt auf Antrag durch den Landkreis Fulda für Betriebe im Gebiet des Landkreise Fulda ausgenommen der Stadt Fulda. Zur Antragstellung im Stadtgebiet Fulda wenden Sie sich bitte an die Stadt Fulda, Ordnungsamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda.

Ausführliche Informationen zum Erlaubnisverfahren und den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie gerne in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch.

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

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Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1390
E-Mail: ordnungsrecht(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

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