Gründung von Vereinen
Der eingetragene Verein (e. V.) zählt in Deutschland zu den häufigsten Gesellschaftsformen. Allein im Landkreis Fulda verzeichnen wir ca. 1.800 eingetragene Vereine.
Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, müssen ihm mindestens 7 Mitglieder angehören. Die für den Verein künftigen Regeln müssen in einer Satzung niedergeschrieben werden.
Weitere Informationen zur Vereinsgründung, eine Mustersatzung, sowie ein Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine finden Sie auf der Seite des Amtsgerichtes Fulda (siehe weiterführende Links).
Wenn Sie einen Verein gründen möchten und noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie gern!