Abfallgebühren
Neben den reinen Entsorgungskosten und der Einsammlung von Haus- und Sperrmüll müssen auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung verwertbarer und schadstoffhaltiger Abfälle finanziert werden. Folgende Gebühren werden vom Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda erhoben.
Abfallgebühren für privat genutzte Grundstücke
Die Abfallgebühr für privat genutzte Grundstücke setzt sich aus folgenden zwei Bestandteilen zusammen:
1. Grundgebühr
Sie wird für jede auf dem Grundstück wohnende Person erhoben und beträgt monatlich 2,70 EUR.
Ausnahmen:
- Keine weitere Gebühr für das dritte und jedes weitere Kind in einem Haushalt (auf Antrag bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich diese Kinder in Ausbildung oder Studium befinden).
- Keine Gebühr für Personen, die keinen eigenen Haushalt bilden, sondern einem Haushalt als fünfte oder weitere Person angehören (auf Antrag).
2. Gefäßgebühr
Die Gefäßgebühr wird je nach Größe und Abfuhrrhythmus des Müllgefäßes erhoben.
Pro Person und Kalenderwoche müssen mindestens 7,5 l Gefäßraum bereitstehen.Gefäßgröße Abfuhrrhythmus monatliche Gebühr 120 Liter 14-tägig 7,88 Euro 120 Liter 4-wöchentlich 3,94 Euro 240 Liter 14-tägig 15,76 Euro 240 Liter 4-wöchentlich 7,88 Euro 360 Liter 14-tägig 23,64 Euro 360 Liter 4-wöchentlich 11,82 Euro 660 Liter 14-tägig 43,32 Euro 660 Liter 4-wöchentlich 21,66 Euro 1.100 Liter 14-tägig 72,22 Euro 1.100 Liter 4-wöchentlich 36,11 Euro Müllsack 3,00 Euro Anmerkung: In der Gebühr ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten.
Abfallgebühren für gewerblich genutzte Grundstücke
Gewerblich oder sonstig genutzte Grundstücke werden mit einer "gewerblichen Müllgebühr" veranlagt, in der pauschal Grund- und Gefäßgebühren enthalten sind.
Die 4-wöchentliche Abfuhr gewerblicher Restmüllgefäße ist nicht möglich.Gefäßgröße Abfuhrrhythmus monatliche Gebühr 120 Liter 14-tägig 18,86 Euro 240 Liter 14-tägig 34,66 Euro 360 Liter 14-tägig 50,64 Euro 660 Liter 14-tägig 94,63 Euro 1.100 Liter 14-tägig 158,62 Euro 1.100 Liter auf Abruf 79,31 Euro Anmerkung: In der Gebühr ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten. Bei einer Befreiung von der Bio-Tonne kann das Volumen der Bio-Tonne gebührenfrei in Restmüllvolumen "umgetauscht" werden.
Gebühren Wertstoffhöfe
Für die Benutzung der Wertstoffhöfe fallen folgende Gebühren an:
Menge mineralischer Bauschutt Altholz geri dönüştürülemeyen inşaat atıkları Altpapier (aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben) Kleinstmengen (bis ca. 50 Liter) 3,00 Euro 2,00 Euro 5,00 Euro 6,00 Euro je angefangene 0,5 Kubikmeter Kleinmengen (50 l bis 150 l) 10,00 Euro 6,00 Euro 15,00 Euro 250 l bis 500 l 20,00 Euro 12,00 Euro 30,00 Euro Alle anderen Abfälle und Wertstoffe werden gebührenfrei angenommen.
Hinweis: Durch eine entsprechende Vorsortierung Ihrer Abfälle vermeiden Sie nicht nur eine zeitintensive und aufwendige Nachsortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof. Durch eine Vorsortierung können Sie auch Gebühren sparen, da manche Abfälle günstiger in der Entsorgung sind als andere. Geben Sie alle Abfälle unsortiert ab, werden diese als unverwertbare Baurestabfälle deklariert.
Kosten für die Anlieferung von Abfällen am AEZ Kalbach
Abfälle, die im Gebiet des Landkreises Fulda angefallen sind, können gegen folgende Gebühren auf dem Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach direkt angeliefert werden:
Hausmüll:
173,63 EUR/tSperrmüll:
173,63 EUR/tHausmüllähnliche Gewerbe-, Bau- und sonstige Abfälle:
173,63 EUR/tRückstände aus Abfallbehandlung:
173,63 EUR/tUnbelasteter Erdaushub (nur mit Analyse):
18,80 Euro/t
Abfälle im DK I Bereich:
40,39 Euro/t
Abfälle im DK II Bereich:
49,38 Euro/t
Die Einhaltung der Annahmekriterien muss zuvor durch Analysen nachgewiesen werden, Aufwand für Probenahme, Analysen und Fremdkosten wird zusätzlich berechnet.Hinweis: Bei einem Schüttgewicht unter 200 kg pro cbm wird für alle vorgenannten Abfälle jeweils ein Aufschlag von 25 % pro Tonne erhoben.
Gebührenzuschläge für Anlieferungen mit Wertstoffen
Wertstoffanteil > 25 % (Gewicht oder Volumen) = 50 % Gebührenzuschlag
Wertstoffanteil > 50 % (Gewicht oder Volumen) = 100 % Gebührenzuschlag
Wertstoffanteil > 75 % (Gewicht oder Volumen) = ZurückweisungBenutzung Wertstoffhof Abfalldeponie Kalbach/ Anlieferung Kleinmengen: siehe Gebühren Wertstoffhöfe.