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Abfallgebühren

Neben den reinen Entsorgungskosten und der Einsammlung von Haus- und Sperrmüll müssen auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung verwertbarer und schadstoffhaltiger Abfälle finanziert werden. Folgende Gebühren werden vom Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda erhoben.

  • Abfallgebühren für privat genutzte Grundstücke

    Die Abfallgebühr für privat genutzte Grundstücke setzt sich aus folgenden zwei Bestandteilen zusammen:

    1. Grundgebühr

    Sie wird für jede auf dem Grundstück wohnende Person erhoben und beträgt monatlich 2,70 EUR.

    Ausnahmen:

    • Keine weitere Gebühr für das dritte und jedes weitere Kind in einem Haushalt (auf Antrag bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich diese Kinder in Ausbildung oder Studium befinden).
    • Keine Gebühr für Personen, die keinen eigenen Haushalt bilden, sondern einem Haushalt als fünfte oder weitere Person angehören (auf Antrag).

     2. Gefäßgebühr

    Die Gefäßgebühr wird je nach Größe und Abfuhrrhythmus des Müllgefäßes erhoben.
    Pro Person und Kalenderwoche müssen mindestens 7,5 l Gefäßraum bereitstehen.

    GefäßgrößeAbfuhrrhythmusmonatliche Gebühr
    120 Liter14-tägig7,88 Euro
    120 Liter4-wöchentlich3,94 Euro
    240 Liter14-tägig15,76 Euro
    240 Liter4-wöchentlich7,88 Euro
    360 Liter14-tägig23,64 Euro
    360 Liter4-wöchentlich11,82 Euro
    660 Liter14-tägig43,32 Euro
    660 Liter4-wöchentlich21,66 Euro
    1.100 Liter14-tägig72,22 Euro
    1.100 Liter4-wöchentlich36,11 Euro
    Müllsack
    3,00 Euro

    Anmerkung: In der Gebühr ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten.

  • Abfallgebühren für gewerblich genutzte Grundstücke

    Gewerblich oder sonstig genutzte Grundstücke werden mit einer "gewerblichen Müllgebühr" veranlagt, in der pauschal Grund- und Gefäßgebühren enthalten sind.
    Die 4-wöchentliche Abfuhr gewerblicher Restmüllgefäße ist nicht möglich.

    GefäßgrößeAbfuhrrhythmusmonatliche Gebühr
    120 Liter14-tägig18,86 Euro
    240 Liter14-tägig34,66 Euro
    360 Liter14-tägig50,64 Euro
    660 Liter14-tägig94,63 Euro
    1.100 Liter14-tägig158,62 Euro
    1.100 Literauf Abruf79,31 Euro

    Anmerkung: In der Gebühr ist jeweils die 14-tägige Abfuhr der Bio-Tonne enthalten. Bei einer Befreiung von der Bio-Tonne kann das Volumen der Bio-Tonne gebührenfrei in Restmüllvolumen "umgetauscht" werden.

  • Gebühren Wertstoffhöfe

    Für die Benutzung der Wertstoffhöfe fallen folgende Gebühren an:

    Mengemineralischer BauschuttAltholzunverwertbare BaurestabfälleAltpapier (aus Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben)
    Kleinstmengen (bis ca. 50 Liter)3,00 Euro2,00 Euro5,00 Euro6,00 Euro je angefangene 0,5 Kubikmeter
    Kleinmengen (50 l bis 150 l)10,00 Euro6,00 Euro15,00 Euro
    250 l bis 500 l20,00 Euro12,00 Euro30,00 Euro

    Alle anderen Abfälle und Wertstoffe werden gebührenfrei angenommen.

    Hinweis: Durch eine entsprechende Vorsortierung Ihrer Abfälle vermeiden Sie nicht nur eine zeitintensive und aufwendige Nachsortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof. Durch eine Vorsortierung können Sie auch Gebühren sparen, da manche Abfälle günstiger in der Entsorgung sind als andere. Geben Sie alle Abfälle unsortiert ab, werden diese als unverwertbare Baurestabfälle deklariert.

  • Kosten für die Anlieferung von Abfällen am AEZ Kalbach

    Abfälle, die im Gebiet des Landkreises Fulda angefallen sind, können gegen folgende Gebühren auf dem Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach direkt angeliefert werden:

    Hausmüll:
    173,63 EUR/t

    Sperrmüll:
    173,63 EUR/t

    Hausmüllähnliche Gewerbe-, Bau- und sonstige Abfälle:
    173,63 EUR/t

    Rückstände aus Abfallbehandlung:
    173,63 EUR/t

    Unbelasteter Erdaushub (nur mit Analyse):
    18,80 Euro/t
    Abfälle im DK I Bereich:
    40,39 Euro/t
    Abfälle im DK II Bereich:
    49,38 Euro/t
    Die Einhaltung der Annahmekriterien muss zuvor durch Analysen nachgewiesen werden, Aufwand für Probenahme, Analysen und Fremdkosten wird zusätzlich berechnet.

    Hinweis: Bei einem Schüttgewicht unter 200 kg pro cbm wird für alle vorgenannten Abfälle jeweils ein Aufschlag von 25 % pro Tonne erhoben.

    Gebührenzuschläge für Anlieferungen mit Wertstoffen
    Wertstoffanteil > 25 % (Gewicht oder Volumen) = 50 % Gebührenzuschlag
    Wertstoffanteil > 50 % (Gewicht oder Volumen) = 100 % Gebührenzuschlag
    Wertstoffanteil > 75 % (Gewicht oder Volumen) = Zurückweisung

    Benutzung Wertstoffhof Abfalldeponie Kalbach/ Anlieferung Kleinmengen: siehe Gebühren Wertstoffhöfe.

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