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Testpflicht in Innenräumen

Achte Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda

Die Inzidenz im Landkreis Fulda liegt am heutigen Mittwoch bei 56,5. Die Zahl der Fälle hat in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen. Entsprechend des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen bereitet der Landkreis Fulda aktuell eine Allgemeinverfügung vor, die ab Montag, 23. August, gültig ist.

Das Infektionsgeschehen ist insgesamt als diffus zu bezeichnen. Weiterhin ist ein Schwerpunkt der Ansteckungen im privaten Bereich zu finden. Mit den getroffenen Regelungen wird dem Eskalationskonzept des Landes Rechnung getragen.

Ab Montag gilt deshalb: Der Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen, Kulturangeboten, in der Innengastronomie, in Freizeiteinrichtungen und Sportstätten (Fitnessstudio, Hallenbäder, Sporthallen), bei körpernahen Dienstleistungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen ist nur für geimpfte, getestete und genesene Personen erlaubt (3G-Regel). Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen müssen nicht geimpfte und nicht genesene Gäste bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche einen Negativnachweis vorlegen.

Da der Landkreis über der Inzidenz von 50 liegt, gilt weiterhin, dass Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen – jeweils zuzüglich Geimpfte und Genesene – beschränkt werden. In Gedrängesituationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können – wie in Warteschlangen oder Einlasssituationen – muss eine medizinische Maske getragen werden.

Sie finden die gesamte Allgemeinverfügung hier.

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