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BELEHRUNG FÜR BESCHÄFTIGTE IM LEBENSMITTELBEREICH GEM. § 43 INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (IFSG)

Personen, die gewerbsmäßig und regelmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen benötigen vor der erstmaligen Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung über eine Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch ihr Gesundheitsamt. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés, Imbiss-Ständen, Kindertagestätten, Pflegeeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung direkt (mit den Händen) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände wie z.B. Geschirr, Besteck oder andere Arbeitsgeräte) mit den Lebensmitteln in Kontakt kommen. Hiervon betroffen sind auch Aushilfen, Praktikanten, Auszubildende, mithelfende Familienangehörige und Mitarbeiter im Reinigungs- oder Spülbereich

Diese Bescheinigung darf bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein, d.h. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.

Die Belehrung setzt eine Verständigung in deutscher Sprache voraus. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, nehmen Sie die Hilfe eines deutschsprachigen Übersetzers Ihrer Wahl in Anspruch.

Aufgrund der derzeitigen Problemlage bieten wir den Service einer ortsunabhängigen Online-Belehrung. Die Belehrung findet im Rahmen der Internetkommunikation statt, d.h. Sie werden zu einem Online-Seminar zugeschaltet (Bild- und Tonkommunikation).
Sie können die Belehrung bequem von zu Hause, beim Arbeitgeber oder wie es für Sie passend ist, erledigen.

Zum Termin benötigen Sie:

  • Einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung
  • Ihr Smartphone/Handy
  • Ihren Personalausweis/ Ihr Ausweisdokument
     

Sie können Ihren Termin verschieben oder stornieren. Wenn Sie den Belehrungstermin 7 Tage vorher stornieren, erhalten Sie die Kosten voll erstattet. Bei weniger als 7 Tagen vor dem Termin können keine Kosten erstattet werden.

ANMELDUNG UND ABLAUF DER ONLINE-BELEHRUNG

  1. Möchten Sie am Online-Verfahren teilnehmen, melden Sie sich bitte zu einem Termin über den nebenstehenden Link an. fd.gotzg.de
  2. Die Daten werden datenschutzkonform übertragen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben mit Ihrem Ausweisdokument übereinstimmen.
  3. Bei der Anmeldung werden die Gebühren in Höhe von 29,00 Euro fällig. Die Zahlung erfolgt mittels PayPal, Giropay oder Kreditkarte.
  4. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Einzahlungsquittung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.
    Minderjährige Belehrungsteilnehmer erhalten außerdem eine Erklärung der/des Sorgeberechtigten. Die ausgefüllte Erklärung muss vor dem Belehrungstermin an die angezeigte E-Mail-Adresse ifsg(at)tz-glehn.de geschickt werden, sonst kann nicht an der Belehrung teilgenommen werden. Dazu das unterschriebene Formular einscannen oder abfotografieren.
  5. Bitte starten Sie 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin Ihren PC, Notebook, Tablet oder ähnliches Gerät. Geben Sie folgenden Link ein: https://gotzg.de/ und halten Ihr Smartphone/Handy bereit.
  6. Sie werden vom Technologiezentrum Glehn GmbH angerufen und es erfolgt zuerst die Legitimationsprüfung durch eine Live-Schaltung.
  7. Sie zeigen sich und Ihren amtlichen Lichtbildausweis über Ihre Kamera, so dass ein Vergleich möglich ist.
  8. Nun erhalten Sie Ihren personalisierten Seminarcode und können zwischen einigen Sprachen auswählen. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet. Wenn Sie wenige Deutschkenntnisse haben und Ihre Muttersprache nicht dabei ist, benötigen Sie eine(n) Übersetzer(in).
  9. Sie schauen sich in der Online-Belehrung einen Belehrungsfilm an und lesen sich ein Merkblatt durch. Auch das Merkblatt steht in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung.
  10. Zum Abschluss der Online-Belehrung absolvieren Sie einen Test mit einigen Fragen. Der Test kann wiederholt werden. Die Dauer der Onlinebelehrung beträgt etwa 30-45 Minuten.
  11. Sie haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis das Online-Belehrungssystem und den Service zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
  12. Während Ihrer Online-Belehrung steht Ihnen technisch fachkundiges Personal unter der Rufnummer 02182-850765 zur Verfügung.
  13. Ihre Bescheinigung über die Belehrung wird Ihnen als Download zur Verfüging gestellt. Diese Bescheinigung (2 Seiten!) drucken Sie aus und händigen sie Ihrem(r) Arbeitgeber(in) aus.


Die Belehrungsbescheinigung muss spätestens bei Tätigkeitsbeginn dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie nach Beginn Ihrer Tätigkeit erneut zu belehren (§ 43 Abs. 4 IfSG).) und diese Belehrung alle zwei Jahre zu wiederholen. Ihre Teilnahme an diesen Belehrungen muss der Arbeitgeber schriftlich dokumentieren (Belehrungsnachweis Seite 2). Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die regelmäßige und vollständige Belehrung.

Bild:
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Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Telefon: 0661 6006-6086
Fax: 0661 6006-6020
E-Mail: belehrung(at)landkreis-fulda.de

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 08:30 Uhr - 11:00 Uhr

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