Landkreis Fulda App

Amtliche Bekanntmachungen

An dieser Stelle veröffentlicht der Landkreis Fulda aktuelle, öffentliche Bekanntmachungen in digitaler Form.

26. April

Öffentliche Zustellung für Liubov Khvostenko, geboren 20.05.1956

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X

Frau Liubov Khvostenko, geb. 20.05.1956
Zuletzt bekannte Anschrift: Lütterzer Straße 7, 36137 Großenlüder
Aktenzeichen: FD5130-0079.1.108554

Bescheid vom 26.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756    

Öffentliche Zustellung für Oleksandr Khvostenko, geboren am 05.06.1956

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X

Frau Oleksandr Khvostenko, geb. 05.06.1956
Zuletzt bekannte Anschrift: Lütterzer Straße 7, 36137 Großenlüder
Aktenzeichen: FD5130-0079.1.108554

Bescheid vom 26.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756          

Öffentliche Zustellung für Liubov Vysikirenki, geboren am 14.08.1952

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X

Frau Liubov Vysikirenki, geb. 14.08.1952
Zuletzt bekannte Anschrift: Hersfelder Straße 6, 36151 Burghaun
Aktenzeichen: FD5100-0079.2.109959

Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756        

25. April 2024

Öffentliche Zustellung für Sohail Haider, geboren am 07.04.1991

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)  i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Sohail Haider, geb. 07.04.1991
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 -  0057.2.114328

Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 18.03.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811

Öffentliche Zustellung für Agid Hammi, geboren am 18.09.1989

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Agid Hammi, geb. 18.09.1989
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 -  0057.2.114330

Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 24.03.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811

Öffentliche Zustellung für Kajin Hammi, geboren am 10.12.1988

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)  i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Kajin Hammi, geb. 10.12.1988
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 -  0057.2.114333

Bescheid vom 25.4.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 24.03.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811

18. April 2024

Öffentliche Zustellung für Rym Mechrgui

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Frau Rym Mechrgui, geb. am: 15.09.1982
zuletzt bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 26 , 36103 Flieden
Aktenzeichen FD 5500 - 0051.2.114243

Bescheid vom 18.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 16.04.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag de Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Fünfsinn
Telefonnummer: 0661 6006-8817

16. April 2024

Öffentliche Zustellung für Atila Mihalyko, geboren am 27.08.1967

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 03.04.2024 (Az.: 3320-66 L 14/13)von
Mihalyko, Atila, geb. 27.08.1967, geboren in Hunedoara zuletzt wohnhaft in 36043 Fulda, Walahfridstraße 4

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda

Im Auftrag
Müller-Bagus

Öffentliche Zustellung für Herrn Benhur Meherteab Meharena, geboren am 13.09.1999

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Benhur Meherteab Meharena, geb. am: 13.09.1999,
zuletzt bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 26 , 36103 Flieden
Aktenzeichen FD 5500 - 0051.2.115685

Bescheid vom 16.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 04.04.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den
aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der
Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda


Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Fünfsinn
Telefonnummer: 0661 6006-8817

Öffentliche Zustellung für Herrn Yani Dimitrov Hristov, geboren am 29.11.1973

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X für

Herr Yani Dimitrov Hristov, geboren am 29.11.1973
Letzte bekannte Anschrift: Friedensstraße 10, 36148 Kalbach

Bescheide vom: 09.04.2024 und 10.04.2024
Aktenzeichen: 0206.5.099841

Für die vorbezeichnete Person sind zwei Bescheide unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, die nicht zugestellt werden konnten, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Die oben angegebenen Schriftstücke sind hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die Bescheide gelten gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Kommunales Kreisjobcenter
Robert-Kircher-Straße 24
36037 Fulda

Vor Abholung der Schriftstücke ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/-in: Frau Mathes
Telefonnummer: 0661 6006 8232

Im Auftrag

Ritz, Amtsmann         

26. März 2024

Satzung des Landkreises Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige, 9. Nachtrag

22. März 2024

Aufhebung der Heranziehung der Stadt Fulda zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe

19. März 2024

Öffentliche Zustellung an Herrn Safat Sabic, geboren am 26.02.2000

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)  i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herrn Safat Sabic, geb. am 26.02.2000
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/101354

Bescheid vom 19.03.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Gräb
Telefonnummer: 0661/6006-1713

5. März

Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de