Amtliche Bekanntmachungen
An dieser Stelle veröffentlicht der Landkreis Fulda aktuelle, öffentliche Bekanntmachungen in digitaler Form.
1. Oktober 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m.
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Belkisa MUJEVIC, geb. am: 26.05.1998
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz im Bundesgebiet
Aktenzeichen: 3220/101158
Bescheid vom 01.10.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Frau Lechtenböhmer
Telefonnummer: 0661/6006-1752
Im Auftrag
Lechtenböhmer
30. September 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Ivan Shedlovskyi, geboren am 29.05.1985
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/096952
Bescheid vom 30.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Gräb
Telefonnummer: 0661 6006-1740
Öffentliche Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes
Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 27.09.2024 für
Petar Taritas, geboren am 22.05.2000,
zuletzt wohnhaft in 36043 Fulda, Saalestr. 8
Aktenzeichen 3320-66 L 14/08
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Jöckel
Telefonnummer: 0661 6006-1131
27. September 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Kaba Moussa, geb. am: 02.03.2004
zuletzt bekannte Anschrift: Lindenweg 3 , 36160 Dipperz
Aktenzeichen FD 5500 - 0063.2.115472
Bescheid vom 27.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 28.08.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
>achdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin:Frau Vey
Telefonnummer: 0661 6006-8820
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Yevhen Voropai, geb. am: 15.12.2004
zuletzt bekannte Anschrift: Propsteiplatz 7 in 36154 Hosenfeld
Aktenzeichen: 3220/ 104588
Anhörung vom 27.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Schreiben unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Erb
Telefonnummer: 0661/6006- 1743
Im Auftrag
Erb
26. September 2024
Öffentliche Zustellung für Mario Pejic, geboren am 27.02.1988
Gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes wird hiermit öffentlich zugestellt und bekanntgemacht:
Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 20.08.2024 (Az.: 3320-66 L 14/08)
von
Pejic, Mario, geb. 27.02.1988 in Imotski, zuletzt wohnhaft in 21300 Makarska, Zagrebacka 25
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Müller-Bagus
Telefonnummer: 0661 6006-1132
Öffentliche Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes
Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 19.09.2024 (Aktenzeichen: 3320-66 L 14/13) von
Miroslav Petrovic, geboren am 05.02.1980 in Ljubuski,
zuletzt wohnhaft in 36043 Fulda, Heinrichstraße 60
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Müller-Bagus
Telefonnummer: 0661 6006-1132
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Hussein Ali Abdulhussein Alahmed, geboren am 15.05.1996
zuletzt bekannte Anschrift: Ziegelei 6 , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 - 0052.2.101795
Bescheid vom 26.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 08.09.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin:Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-8813
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Araz Ibrahim Naji Pilani, geboren am 01.12.1990
zuletzt bekannte Anschrift: Ziegelei 6 , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 - 0052.2.100114
Bescheid vom 26.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 08.09.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-8813
23. September 2024
20. September 2024
Öffentliche Zustellung für Nadiia Sopel, geboren am 24.07.1976
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Nadiia SOPEL, geb. am. 24.07.1976
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/106076
Anhörung vom 20.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Herr Rosenberger<
Telefonnummer: 0661/6006-1758
Im Auftrag
Rosenberger
Öffentliche Zustellung für Igor Railean, geboren am 10.10.1976
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Igor RAILEAN, geb. am. 10.10.1976
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/106077
Anhörung vom 20.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Herr Rosenberger
Telefonnummer: 0661/6006-1758
Im Auftrag
Rosenberger
18. September 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Diyar Haji Yousif, geb. am: 26.03.1989
zuletzt bekannte Anschrift: An der Grotte 3 a , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 - 0052.2.107851
Bescheid vom 18.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 13.08.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin:Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-8813
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Dildar Haji Yousif, geb. am: 01.07.1985
zuletzt bekannte Anschrift: An der Grotte 3 a , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 - 0052.2.107930
Bescheid vom 18.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 13.08.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin:Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-8813
16. September 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Valentina Podust, geb. am: 12.10.1949
zuletzt bekannte Anschrift: Arleser Straße 22, 36039 Fulda
Aktenzeichen: 3220/ 030643
Schreiben vom 16.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Schreiben unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Das Schreiben gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Erb
Telefonnummer: 0661/6006- 1743
Im Auftrag
Erb
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Brshiwa Habib ABDU, geb. am: 21.06.199
zuletzt bekannte Anschrift:
Bahnhofstraße 6, 36100 Petersberg
Aktenzeichen: 3220/ 089012
Anhörung vom 16.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Schreiben unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Das Schreiben gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Erb
Telefonnummer: 0661/6006- 1743
Im Auftrag
Erb
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Belkisa MUJEVIC, geb. am. 26.05.1998
zuletzt bekannte Anschrift: Oberroder Straße 20, 36041 Fulda
Aktenzeichen: 3230/101158
Anhörung vom 16.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Anhörungsschreiben unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Lechtenböhmer
Telefonnummer: 0661/6006-1752
Im Auftrag
Lechtenböhmer
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Ivan Shedlovskyi, geb. am. 29.05.1985
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/096952
Anhörung vom 23.08.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Gräb
Telefonnummer: 0661/6006-1740
Im Auftrag
Rosenberger
10. September 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Ahmed Ain Kada, geb. 04.06.1995
zuletzt bekannte Anschrift: Daimler-Benz-Straße 7, 36039 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 - 0057.2.111000
Bescheid vom 10.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 07.07.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeitern:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Sayed Alireza Safavian, geb. 30.07.2001
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 - 0057.2.111667
Bescheid vom 10.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 14.07.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeitern:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811
09. September 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Talat Budak, geb. am: 19.04.1983
zuletzt bekannte Anschrift: Kuckeberg 4, 36148 Kalbach
Aktenzeichen FD 5500-G-0213.2.104175
Bescheideund Anhörung vom 09.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung, betreffend dieRücknahme des laufenden Gebührenbescheides sowie die Festsetzung der Gebührenerhebung für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Fulda für die Monate Februar bis September 2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin:Frau Fischer
Telefonnummer: 0661 6006-8814
6. September 2024
Öffentliche Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes
Mohmand, Jardjan,
geb. 06.05.1991 in Kunduz AFG,
zuletzt wohnhaft in
36039 Fulda, Königsberger Str. 18
(Az.: 3320-66 L 14/08)
Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 28.08.2024.
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Jöckel
Telefonnummer: 0661 6006-1131
3. September 2024
Offenlegung, Verlegung und Renaturierung eines 110 m Abschnittes des Gewässers 42322112, Gemarkung Giesel, Flur 1, Flurstücke 69/1 und 70, Gewässer km 0,5 bis 0,61
hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 7 i. V. m. § 5 Abs. 2 UPVG
Es wurde die Plangenehmigung für die Offenlegung und naturnahe Umgestaltung eines ca. 110 m Abschnittes eines Seitenarmes der Gresel in der Ortslage Giesel beantragt. Der Bachlauf soll innerhalb der Flurstücke 69/1 und 70, Flur 1, Gemarkung Giesel naturnah hergestellt und ökologisch durch Aufweitungen, Störsteine usw. aufgewertet werden. Es handelt sich gem. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um einen Gewässerausbau, der nach § 68 Abs. 2 WHG genehmigungspflichtig ist.
Nach Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war im Rahmen einer überschlägigen standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG zu prüfen, ob das Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten nach Ziffer 2.3 der Anlage 3 zum UVPG betrifft und ggfls. unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die Empfindlichkeit oder Schutzziele des Gebietes betreffen und bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Maßnahme wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Benehmen am 23.08.2024 erteilt.
Die standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 i. V. m. Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen und somit keine Verpflichtung zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Fulda, 02.09.2024
Landkreis Fulda
DER KREISAUSSCHUSS
Fachdienst Wasser und Bodenschutz
Az.: 7400 – 79 i 08
30. August 2024
Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Markus Hofmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).
Ich habe daher festgestellt, dass
Frau
Pia Groß
36039 Fulda
die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) ist und zum 01.09.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.
Der Kreiswahlleiter:
Huder
Fulda, 29.08.2024
Das Regierungspräsidium Kassel hat aufgrund der §§ 8 und 10 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Herrn Schornsteinfegermeister
Andreas Brons
mit Wirkung zum 01.09.2024
zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 19 des Landkreises Fulda
mit Dienstsitz in 36088 Hünfeld, Fuldaer Berg 21 bestellt.
Herr Brons ist unter der Festnetznummer 06652 7492920 und der Mobilfunknummer 0151 40518076 erreichbar.
Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Woide, Landrat
27. August 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Esther Kehinde Alao, geboren am 15.05.2002
zuletzt bekannte Anschrift: Wörthstraße 25, 36037 Fulda
Aktenzeichen: 3230/ 091139
Bescheid vom 27.08.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Erb
Telefonnummer: 0661/6006- 1743
31. Juli 2024
Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Carsten Froß, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.
Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU). Herr Christoph Weichlein, 36157 Ebersburg, hat auf sein Mandat verzichtet und bleibt daher in der Nachfolge unberücksichtigt (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG).
Ich habe daher festgestellt, dass
Herr Florian Wehner,
36145 Hofbieber
der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist und zum 31.07.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.
Der Kreiswahlleiter
Huder
Fulda, 30.07.2024
4. Juli 2024
Fischereiprüfung am 9. Oktober
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 1 Hessische Fischereiverordnung:
Beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Untere Fischereibehörde - wird am 09.10.2024 zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr zur Erlangung des Fischereischeines die Fischerprüfung nach der Hessischen Fischereiverordnung vom 14.04.2023 durchgeführt.
2. Juli 2024
Der Eigenkontrollbericht 2023 liegt gemäß "Deponieeigenkontrollverordnung" und der "Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen" vom 02. Juli bis 01. August 2024 während der Öffnungszeiten im AEZ Kalbach, Büchenberger Straße 32, 36148 Kalbach, öffentlich aus.
Bitte melden Sie sich zur Einsichtnahme vorab unter 0661 6006-7879 an.
Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter
Kalbach, 02.07.2024
5. Juni 2024
31. Mai 2024
26. März 2024
22. März 2024
5. März
11. Januar 2024
Bekanntgabe Gültigkeit der Wahl des Landrats des Landkreises Fulda am 08. Oktober 2023
3. Januar 2024
Thomas Knoch ist neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Nr. 2 des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Marcel Kirst ist euer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 19 des Landkreises Fulda
Öffentliche Zustellung an Nezamuddin Ahmadi, geboren am 03.07.2002
21. Dezember 2023
Geprüfter Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes Abfallsammlung des Landkreises Fulda
21. Dezember 2023
Geprüfter Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Abfallsammlung des Landkreises Fulda
14. Dezember 2023
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Fulda zur Anzahl der Ausschussmitglieder im Kreistag, 10. Nachtrag,
11. Dezember 2023
Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda einschließlich des 2. Nachtrags vom 11.12..2023
30. November 2023
Veränderungen im Kreistag
9. November 2023
23. Oktober 2023
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Fulda am 08. Oktober 2023
5. September 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate
2. August 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate
29. Juni 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
20. Juni 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate (§§ 33c ff. Gewerbeordnung)
3. Mai 2023
Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag
Naturnahe Gestaltung des Fließgewässers „Taft“, Gemarkung Treischfeld, Flur 1, Flurstück 45, Gewässer km 5,58 bis 5,7
27. März 2023
Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Fulda
9. Februar 2023
Offenlegung und Renaturierung des „Kohlgrabens“ in Altenhof
20. Januar 2023
Mario Born ist neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 2 des Landkreises Fulda
6. Januar 2023
Renaturierung eines Teilbereiches des Oberlaufes der „Fulda“ in der Gemarkung Obernhausen
21. Dezember 2022
Ungültigkeitserklärungen mehrerer Dienstsiegel des Landkreises Fulda
19. Dezember 2022
Christopher Krimmel ist neuer Bezirksschornsteinfeger ifür den Kehrbezirk 20 des Landkreises Fulda
15. Dezember 2022
Rainer Noll ist nicht mehr Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 2 des Landkreises Fulda
Rainer Noll ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 20 des Landkreises Fulda
14. Dezember 2022
Michael Herget ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 15 des Landkreises Fulda
9. Dezember 2022
Michael Zeller ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 8 des Landkreises Fulda
Michael Zeller ist vorübergehend Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 10 des Landkreises Fulda
5. Dezember
Zweiter Nachtrag zur Abfallsatzung vom 22. 12.2016 des Landkreises Fulda
24. November 2022
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über das Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässen im Landkreis Fulda
19. Oktober 2022
Öffentliche Bekanntmachung zur Erklärung der Teilfläche "Himmelsberg" zur Wildruhezone
12. September 2022
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Fulda und des Landkreises Fulda
Anlage zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung von Schulbezirken
25. August 2022
Markus Wehner ist neuer Bezirksschornsteinfeger
27. Mai 2022
Änderung der Satzung des Landkreises Fudla über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige
6. April 2022
Änderung der Nutzungssatzung der Gemeinschaftsunterkünfte
6. April 2022
Änderung der Gebührensatzung für Gemeinschaftsunterkünfte
07. Februar 2022
Widerruf der 11. Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda
28. Januar 2022
Verlängerung der 11. Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda
Lesefassung der Allgemeinverfügung