Amtliche Bekanntmachungen
An dieser Stelle veröffentlicht der Landkreis Fulda aktuelle, öffentliche Bekanntmachungen in digitaler Form.
26. April
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X
Frau Liubov Khvostenko, geb. 20.05.1956
Zuletzt bekannte Anschrift: Lütterzer Straße 7, 36137 Großenlüder
Aktenzeichen: FD5130-0079.1.108554
Bescheid vom 26.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X
Frau Oleksandr Khvostenko, geb. 05.06.1956
Zuletzt bekannte Anschrift: Lütterzer Straße 7, 36137 Großenlüder
Aktenzeichen: FD5130-0079.1.108554
Bescheid vom 26.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X
Frau Liubov Vysikirenki, geb. 14.08.1952
Zuletzt bekannte Anschrift: Hersfelder Straße 6, 36151 Burghaun
Aktenzeichen: FD5100-0079.2.109959
Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Soziale Leistungen betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden konnte, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst 5100 – Soziale Leistungen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung des Schriftstücks ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Jordan
Telefonnummer: 0661 6006-8756
25. April 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Sohail Haider, geb. 07.04.1991
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 - 0057.2.114328
Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 18.03.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Agid Hammi, geb. 18.09.1989
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 - 0057.2.114330
Bescheid vom 25.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 24.03.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/in:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Kajin Hammi, geb. 10.12.1988
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 - 0057.2.114333
Bescheid vom 25.4.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 24.03.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811
18. April 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Frau Rym Mechrgui, geb. am: 15.09.1982
zuletzt bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 26 , 36103 Flieden
Aktenzeichen FD 5500 - 0051.2.114243
Bescheid vom 18.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 16.04.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag de Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Fünfsinn
Telefonnummer: 0661 6006-8817
16. April 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 03.04.2024 (Az.: 3320-66 L 14/13)von
Mihalyko, Atila, geb. 27.08.1967, geboren in Hunedoara zuletzt wohnhaft in 36043 Fulda, Walahfridstraße 4“
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda
Im Auftrag
Müller-Bagus
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herr Benhur Meherteab Meharena, geb. am: 13.09.1999,
zuletzt bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 26 , 36103 Flieden
Aktenzeichen FD 5500 - 0051.2.115685
Bescheid vom 16.04.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 04.04.2024
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den
aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der
Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Fünfsinn
Telefonnummer: 0661 6006-8817
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) i. V. m. §§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und 65 SGB X für
Herr Yani Dimitrov Hristov, geboren am 29.11.1973
Letzte bekannte Anschrift: Friedensstraße 10, 36148 Kalbach
Bescheide vom: 09.04.2024 und 10.04.2024
Aktenzeichen: 0206.5.099841
Für die vorbezeichnete Person sind zwei Bescheide unter dem o. a. Aktenzeichen erlassen worden, die nicht zugestellt werden konnten, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Die oben angegebenen Schriftstücke sind hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess. VwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 65 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Die Bescheide gelten gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Kommunales Kreisjobcenter
Robert-Kircher-Straße 24
36037 Fulda
Vor Abholung der Schriftstücke ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter/-in: Frau Mathes
Telefonnummer: 0661 6006 8232
Im Auftrag
Ritz, Amtsmann
26. März 2024
22. März 2024
19. März 2024
Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Herrn Safat Sabic, geb. am 26.02.2000
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/101354
Bescheid vom 19.03.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit
Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Gräb
Telefonnummer: 0661/6006-1713
5. März
11. Januar 2024
Bekanntgabe Gültigkeit der Wahl des Landrats des Landkreises Fulda am 08. Oktober 2023
3. Januar 2024
Thomas Knoch ist neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Nr. 2 des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Marcel Kirst ist euer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 19 des Landkreises Fulda
Öffentliche Zustellung an Nezamuddin Ahmadi, geboren am 03.07.2002
21. Dezember 2023
Geprüfter Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes Abfallsammlung des Landkreises Fulda
21. Dezember 2023
Geprüfter Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Abfallsammlung des Landkreises Fulda
14. Dezember 2023
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Fulda zur Anzahl der Ausschussmitglieder im Kreistag, 10. Nachtrag,
11. Dezember 2023
Abfallsatzung des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda einschließlich des 2. Nachtrags vom 11.12..2023
30. November 2023
Veränderungen im Kreistag
9. November 2023
23. Oktober 2023
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Fulda am 08. Oktober 2023
5. September 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate
2. August 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate
29. Juni 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
20. Juni 2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate (§§ 33c ff. Gewerbeordnung)
3. Mai 2023
Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag
Naturnahe Gestaltung des Fließgewässers „Taft“, Gemarkung Treischfeld, Flur 1, Flurstück 45, Gewässer km 5,58 bis 5,7
27. März 2023
Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl der Landrätin oder des Landrats des Landkreises Fulda
9. Februar 2023
Offenlegung und Renaturierung des „Kohlgrabens“ in Altenhof
20. Januar 2023
Mario Born ist neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 2 des Landkreises Fulda
6. Januar 2023
Renaturierung eines Teilbereiches des Oberlaufes der „Fulda“ in der Gemarkung Obernhausen
21. Dezember 2022
Ungültigkeitserklärungen mehrerer Dienstsiegel des Landkreises Fulda
19. Dezember 2022
Christopher Krimmel ist neuer Bezirksschornsteinfeger ifür den Kehrbezirk 20 des Landkreises Fulda
15. Dezember 2022
Rainer Noll ist nicht mehr Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 2 des Landkreises Fulda
Rainer Noll ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 20 des Landkreises Fulda
14. Dezember 2022
Michael Herget ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 15 des Landkreises Fulda
9. Dezember 2022
Michael Zeller ist neuer Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk 8 des Landkreises Fulda
Michael Zeller ist vorübergehend Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 10 des Landkreises Fulda
5. Dezember
Zweiter Nachtrag zur Abfallsatzung vom 22. 12.2016 des Landkreises Fulda
24. November 2022
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung über das Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässen im Landkreis Fulda
19. Oktober 2022
Öffentliche Bekanntmachung zur Erklärung der Teilfläche "Himmelsberg" zur Wildruhezone
12. September 2022
Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Fulda und des Landkreises Fulda
Anlage zur Satzung über die Bildung von Schulbezirken
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung von Schulbezirken
25. August 2022
Markus Wehner ist neuer Bezirksschornsteinfeger
27. Mai 2022
Änderung der Satzung des Landkreises Fudla über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige
6. April 2022
Änderung der Nutzungssatzung der Gemeinschaftsunterkünfte
6. April 2022
Änderung der Gebührensatzung für Gemeinschaftsunterkünfte
07. Februar 2022
Widerruf der 11. Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda
28. Januar 2022
Verlängerung der 11. Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda
Lesefassung der Allgemeinverfügung