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Amtliche Bekanntmachungen

An dieser Stelle veröffentlicht der Landkreis Fulda aktuelle, öffentliche Bekanntmachungen in digitaler Form.

1. Oktober 2024

Öffentliche Zustellung für Belkisa Mujevic, geboren am 26.05.1998

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m.
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Frau Belkisa MUJEVIC, geb. am: 26.05.1998
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz im Bundesgebiet
Aktenzeichen: 3220/101158

Bescheid vom 01.10.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen

Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiter/in: Frau Lechtenböhmer
Telefonnummer: 0661/6006-1752

Im Auftrag
Lechtenböhmer                                                                                      

                                                                      

30. September 2024

Öffentliche Zustellung für Ivan Shedlovskyi, geboren am 29.05.1985

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Ivan Shedlovskyi, geboren am 29.05.1985
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/096952

Bescheid vom 30.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Gräb
Telefonnummer: 0661 6006-1740
  

Öffentliche Zustellung für Petar Taritas, geboren am 22.05.2000

Öffentliche Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes 

Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 27.09.2024 für

Petar Taritas, geboren am 22.05.2000,
zuletzt wohnhaft in 36043 Fulda, Saalestr. 8
Aktenzeichen 3320-66 L 14/08

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Jöckel
Telefonnummer: 0661 6006-1131

27. September 2024

Öffentliche Zustellung für Kaba Moussa, geboren am 02. März 2004

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Herr Kaba Moussa, geb. am: 02.03.2004
zuletzt bekannte Anschrift: Lindenweg 3 , 36160 Dipperz
Aktenzeichen FD 5500 -  0063.2.115472

Bescheid vom 27.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die
Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 28.08.2024

 

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
>achdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiterin:Frau Vey
Telefonnummer: 0661 6006-8820

Öffentliche Zustellung für Yevhen Voropai, geboren am 15.12.2004

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) 
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)


Herr Yevhen Voropai, geb. am: 15.12.2004
zuletzt bekannte Anschrift: Propsteiplatz 7 in 36154 Hosenfeld
Aktenzeichen: 3220/ 104588

Anhörung vom 27.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen

Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Schreiben unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Das Dokument gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter:  Herr Erb
Telefonnummer:  0661/6006- 1743

Im Auftrag
Erb

 

26. September 2024

Öffentliche Zustellung für Mario Pejic, geboren am 27.02.1988

Öffentliche Zustellung für Mario Pejic, geboren am 27.02.1988

Gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes wird hiermit öffentlich zugestellt und bekanntgemacht:

Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 20.08.2024 (Az.: 3320-66 L 14/08)
von
Pejic, Mario, geb. 27.02.1988 in Imotski, zuletzt wohnhaft in 21300 Makarska, Zagrebacka 25

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Müller-Bagus
Telefonnummer: 0661 6006-1132

Öffentliche Zustellung für Miroslav Petrovic, geboren am 05.02.1980

Öffentliche Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 19.09.2024 (Aktenzeichen: 3320-66 L 14/13) von
Miroslav Petrovic, geboren am 05.02.1980 in Ljubuski,
zuletzt wohnhaft in 36043 Fulda, Heinrichstraße 60

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Durch die Entscheidung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Müller-Bagus
Telefonnummer: 0661 6006-1132

Öffentliche Zustellung für Hussein Ali Abdulhussein Alahmed, geboren am 15.05.1996

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Hussein Ali Abdulhussein Alahmed, geboren am 15.05.1996
zuletzt bekannte Anschrift: Ziegelei 6 , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 - 0052.2.101795

Bescheid vom 26.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 08.09.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin:Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-8813

Öffentliche Zustellung für Araz Ibrahim Naji Pilani, geboren am 01.12.1990

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Araz Ibrahim Naji Pilani, geboren am 01.12.1990
zuletzt bekannte Anschrift: Ziegelei 6 , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 - 0052.2.100114

Bescheid vom 26.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 08.09.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.
Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiterin: Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-8813

23. September 2024

Sitzung des Haupt- Finanzausschusses am Montag, 30.09.2024, 18.00 Uhr
Sitzung des Kreistages am Montag, 07.10.2024, 14.00 Uhr

20. September 2024

Öffentliche Zustellung für Nadiia Sopel, geboren am 24.07.1976

Öffentliche Zustellung für Nadiia Sopel, geboren am 24.07.1976

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Frau Nadiia SOPEL, geb. am. 24.07.1976
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/106076

Anhörung vom 20.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

 

 

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiter/in: Herr Rosenberger<
Telefonnummer: 0661/6006-1758

Im Auftrag
Rosenberger

Öffentliche Zustellung für Igor Railean, geboren am 10.10.1976

Öffentliche Zustellung für Igor Railean, geboren am 10.10.1976

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Igor RAILEAN, geb. am. 10.10.1976
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/106077

Anhörung vom 20.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiter/in: Herr Rosenberger
Telefonnummer: 0661/6006-1758

Im Auftrag
Rosenberger

18. September 2024

Öffentliche Zustellung für Diyar Haji Yousif, geboren am 26.03.1989

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) 
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Herr Diyar Haji Yousif, geb. am: 26.03.1989
zuletzt bekannte Anschrift: An der Grotte 3 a , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 -  0052.2.107851

Bescheid vom 18.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung

betreffend die Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 13.08.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiterin:Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-881
3

 

Öffentliche Zustellung für Dildar Haji Yousif, geboren am 1.7.1985

 

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Dildar Haji Yousif, geb. am: 01.07.1985
zuletzt bekannte Anschrift: An der Grotte 3 a , 36088 Hünfeld
Aktenzeichen FD 5500 -  0052.2.107930

Bescheid vom 18.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die
Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 13.08.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

 

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

 

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiterin:Frau Steigerwald
Telefonnummer: 0661 6006-881
3

 

16. September 2024

Öffentliche Zustellung für Valentina Podust, geboren am 12.10.1949

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) 
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Frau Valentina Podust, geb. am: 12.10.1949
zuletzt bekannte Anschrift: Arleser Straße 22, 36039 Fulda
Aktenzeichen: 3220/ 030643

 

Schreiben vom 16.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen

Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Schreiben unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Das Schreiben gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiter: Herr Erb
Telefonnummer: 0661/6006- 1743

Im Auftrag
Erb                                                                       

                                                                      

Öffentliche Zustellung für Brshiwa Habib Abdu, geboren am 21.06.1994

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Frau Brshiwa Habib ABDU, geb. am: 21.06.199
zuletzt bekannte Anschrift:
Bahnhofstraße 6, 36100 Petersberg
Aktenzeichen: 3220/ 089012

Anhörung vom 16.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen

Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

 

Für die vorbezeichnete Person ist ein Schreiben unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Das Schreiben gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiter:  Herr Erb
Telefonnummer:  0661/6006- 1743

Im Auftrag
Erb                                                              

                                                                      

Öffentliche Zustellung für Belkisa Mujevic, geboren am. 26.05.1998

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Frau Belkisa MUJEVIC, geb. am. 26.05.1998
zuletzt bekannte Anschrift: Oberroder Straße 20, 36041 Fulda
Aktenzeichen: 3230/101158

 

Anhörung vom 16.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen

Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Anhörungsschreiben unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiterin: Frau Lechtenböhmer
Telefonnummer:  0661/6006-1752

Im Auftrag
Lechtenböhmer

                                                                                                            

                                                                      

Öffentliche Zustellung für Ivan Shedlovskyi, geboren am 29.05.1985

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) 
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Ivan Shedlovskyi, geb. am. 29.05.1985
zuletzt bekannte Anschrift: ohne festen Wohnsitz
Aktenzeichen: 3230/096952

Anhörung vom 23.08.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiter:  Herr Gräb
Telefonnummer:  0661/6006-1740

Im Auftrag
Rosenberger                                          

10. September 2024

Öffentliche Zustellung für Ahmed Ain Kada, geboren am 04.06.1995

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) 
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herr Ahmed Ain Kada, geb. 04.06.1995
zuletzt bekannte Anschrift: Daimler-Benz-Straße 7, 36039 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 - 0057.2.111000

 

Bescheid vom 10.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die
Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 07.07.2024

 

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

 

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

 

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

 

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

 

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeitern:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811

 

Öffentliche Zustellung für Sayed Alireza Safavian, geboren am 30.07.2001

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) 
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Herr Sayed Alireza Safavian, geb. 30.07.2001
zuletzt bekannte Anschrift: Frankfurter Straße 8b, 36043 Fulda
Aktenzeichen FD 5500 - 0057.2.111667

Bescheid vom 10.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung
betreffend die
Einstellung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 14.07.2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o.g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i.V.m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

 

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

 

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeitern:Herr Dietz
Telefonnummer: 0661 6006-8811

 

09. September 2024

Öffentliche Zustellung für Talat Budak, geboren am 19.04.1983

 

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG)
i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Herr Talat Budak, geb. am: 19.04.1983
zuletzt bekannte Anschrift: Kuckeberg 4, 36148 Kalbach
Aktenzeichen FD 5500-G-0213.2.104175

Bescheideund Anhörung vom 09.09.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Zuwanderung, betreffend dieRücknahme des laufenden Gebührenbescheides sowie die Festsetzung der Gebührenerhebung für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Fulda für die Monate Februar bis September 2024

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Fachdienst Zuwanderung
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:

Sachbearbeiterin:Frau Fischer
Telefonnummer: 0661 6006-8814

 

6. September 2024

Öffentliche Zustellung für Jardjan Mohmand, geboren am 06.05.1991

Öffentliche Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Hess. Verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit
§ 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Mohmand, Jardjan,
geb. 06.05.1991 in Kunduz AFG,

zuletzt wohnhaft in
36039 Fulda, Königsberger Str. 18
(Az.: 3320-66 L 14/08)

Bescheid des Landkreises Fulda in einer Fahrerlaubnisangelegenheit vom 28.08.2024.

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Landkreis Fulda - Fahrerlaubnisbehörde
Kreuzbergstr. 42 b
36043 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Jöckel
Telefonnummer: 0661 6006-1131

 

3. September 2024

Offenlegung, Verlegung und Renaturierung eines Gewässerabschnittes, Gemarkung Giesel

Offenlegung, Verlegung und Renaturierung eines 110 m Abschnittes des Gewässers 42322112, Gemarkung Giesel, Flur 1, Flurstücke 69/1 und 70, Gewässer km 0,5 bis 0,61

hier: Öffentliche Bekanntmachung nach § 7 i. V. m. § 5 Abs. 2 UPVG

Es wurde die Plangenehmigung für die Offenlegung und naturnahe Umgestaltung eines ca. 110 m Abschnittes eines Seitenarmes der Gresel in der Ortslage Giesel beantragt. Der Bachlauf soll innerhalb der Flurstücke 69/1 und 70, Flur 1, Gemarkung Giesel naturnah hergestellt und ökologisch durch Aufweitungen, Störsteine usw. aufgewertet werden. Es handelt sich gem. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um einen Gewässerausbau, der nach § 68 Abs. 2 WHG genehmigungspflichtig ist.

Nach Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) war im Rahmen einer überschlägigen standortbezogenen Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG zu prüfen, ob das Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten nach Ziffer 2.3 der Anlage 3 zum UVPG betrifft und ggfls. unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die Empfindlichkeit oder Schutzziele des Gebietes betreffen und bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Die Maßnahme wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Das Benehmen am 23.08.2024 erteilt.

Die standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 i. V. m. Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen und somit keine Verpflichtung zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Fulda, 02.09.2024                   

Landkreis Fulda
DER KREISAUSSCHUSS
Fachdienst Wasser und Bodenschutz

Az.: 7400 – 79 i 08

30. August 2024

Veränderung der Zusammensetzung des Kreistages

Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Markus Hofmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE).

Ich habe daher festgestellt, dass

Frau
Pia Groß
36039 Fulda

die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) ist und zum 01.09.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.

Der Kreiswahlleiter:
Huder
Fulda, 29.08.2024                                                   

 

Andreas Brons ist Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk FD 19

Das Regierungspräsidium Kassel hat aufgrund der §§ 8 und 10 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

Herrn Schornsteinfegermeister
Andreas Brons
mit Wirkung zum 01.09.2024

zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk FD 19 des Landkreises Fulda

mit Dienstsitz in 36088 Hünfeld, Fuldaer Berg 21 bestellt.

Herr Brons ist unter der Festnetznummer 06652 7492920 und der Mobilfunknummer 0151 40518076 erreichbar.

Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen
Woide, Landrat

27. August 2024

Öffentliche Zustellung für Esther Kehinde Alao, geboren am 15.05.2002

Öffentliche Zustellung gemäß § 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HVwZG) i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Frau Esther Kehinde Alao, geboren am 15.05.2002
zuletzt bekannte Anschrift: Wörthstraße 25, 36037 Fulda
Aktenzeichen: 3230/ 091139

Bescheid vom 27.08.2024 des Landkreises Fulda, Fachdienst Ausländerwesen
Betreffend: Ausländerrechtliche Angelegenheit

Für die vorbezeichnete Person ist ein Bescheid unter dem o. g. Aktenzeichen erlassen worden, der nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos.

Das oben angegebene Schriftstück wird hiermit gemäß § 1 HVwZG i. V. m. § 10 VwZG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Der Landrat des Landkreises Fulda
Fachdienst Ausländerwesen
Behördenhaus am Schlossgarten
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Vor Abholung oder Einsichtnahme ist Verbindung aufzunehmen mit:
Sachbearbeiter: Herr Erb
Telefonnummer: 0661/6006- 1743

 

31. Juli 2024

Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag

Der Abgeordnete des Kreistags des Landkreises Fulda, Herr Carsten Froß, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat auf sein Kreistagsmandat verzichtet.

Nach § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt an seine Stelle die/der nächste noch nicht berufene Bewerber/in mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU). Herr Christoph Weichlein, 36157 Ebersburg, hat auf sein Mandat verzichtet und bleibt daher in der Nachfolge unberücksichtigt (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG).

Ich habe daher festgestellt, dass

Herr Florian Wehner,
36145 Hofbieber

der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist und zum 31.07.2024 in den Kreistag des Landkreises Fulda nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede(r) Wahlberechtigte des Wahlkreises (Landkreis Fulda) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer(s) Wahlberechtigten, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahl im Landkreis Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen.

Der Kreiswahlleiter
Huder
Fulda, 30.07.2024

4. Juli 2024

Fischereiprüfung am 9. Oktober

Fischereiprüfung am 9. Oktober

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 1 Hessische Fischereiverordnung:

Beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Untere Fischereibehörde - wird am 09.10.2024 zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr zur Erlangung des Fischereischeines die Fischerprüfung nach der Hessischen Fischereiverordnung vom 14.04.2023 durchgeführt.

Hier geht es zur Anmeldung

2. Juli 2024

Eigenkontrollbericht 2023 für das Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach einschließlich Sickerwasserbehandlungsanlage

Der Eigenkontrollbericht 2023 liegt gemäß "Deponieeigenkontrollverordnung" und der "Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen" vom 02. Juli bis 01. August 2024 während der Öffnungszeiten im AEZ Kalbach, Büchenberger Straße 32, 36148 Kalbach, öffentlich aus.
Bitte melden Sie sich zur Einsichtnahme vorab unter 0661 6006-7879 an.

Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

Kalbach, 02.07.2024

31. Mai 2024

Haushaltssatzung des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2024

26. März 2024

Satzung des Landkreises Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige, 9. Nachtrag

22. März 2024

Aufhebung der Heranziehung der Stadt Fulda zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe

5. März

Veränderung der Zusammensetzung im Kreistag

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