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15-Kilometer-Regel entfällt

Allgemeinverfügung bis 14. Februar verlängert

LANDKREIS FULDA – Der Landkreis Fulda hat die Sechste Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Fulda geändert. Es gilt weiterhin eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr; die 15-Kilometer-Einschränkung für tagestouristische Ausflüge entfällt. Die neue Verfügung tritt am Samstag, 30. Januar, in Kraft und gilt zunächst bis zum 14. Februar.

Die Inzidenz im Landkreis Fulda ist in den zurückliegenden drei Tagen gesunken. Mit einem Wert von 216 (Stand: 28. Januar, 12 Uhr) ist der Landkreis aber weiterhin der Stufe 6 des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen zugeordnet. Die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr bleibt demnach bestehen, Ausnahmen gelten unter anderem für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und für die Durchreise. Das im geänderten Eskalationskonzept vorgesehene Alkoholverbot an belebten Plätzen gilt ab dem 30. Januar in Fulda am Universitätsplatz sowie im Schlossgarten.

Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen ist in der neuen Verfügung nicht aufgeführt, diese ist nun landesweit geregelt. Für einen Besuch muss also weiterhin ein negatives Testergebnis vorliegen, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Die sogenannte „15-km-Regel“ ist im Eskalationskonzept nicht mehr enthalten. Sie war daher aufzuheben. Vielmehr sieht das Konzept nun vor, publikumsträchtige Ausflugsziele durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Auf dieser Grundlage werden in der Rhön auch am Samstag und Sonntag, 30. und 31. Januar, die stark frequentierten Parkplätze wie bisher gesperrt. 

Die Polizei wird wieder gemeinsam mit dem Ordnungsamt präsent sein und Verstöße verhindern und verfolgen, darunter auch unberechtigtes Parken an den Zufahrtsstraßen

Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier, die entsprechende Lesefassunghier

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