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Extrem hohe Fallzahlen im Landkreis Fulda

Ausgangssperre verlängert / Keine Beschränkung des Bewegungsradius‘

LANDKREIS FULDA, 08.01.2021 – In den vergangenen Tagen verzeichnete der Landkreis Fulda die höchsten Infektionszahlen seit Beginn der Pandemie. Bis heute Mittag lagen bereits 152 neue Fälle vor. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 247. Morgen wird sie voraussichtlich bereits auf über 300 steigen. „Spätestens jetzt sollte jedem klar sein, dass es ganz entscheidend auf das verantwortungsvolle Verhalten jedes Einzelnen ankommt“, sagt Landrat Bernd Woide. Gemeinsam mit Gesundheitsdezernent Frederik Schmitt appelliert er: „Bitte reduzieren Sie Ihre Kontakte. Je disziplinierter wir alle jetzt sind, umso besser kommen wir durch die nächsten schweren Wochen.“

Die hohen Fallzahlen ziehen sich durch alle Altersgruppen, Lebenssituationen und quer über den Landkreis hinweg. „Forderungen aus politischen Reihen, die Ausgangssperre aufzuheben, gehen angesichts der aktuellen Lage völlig an der Sache vorbei“, sagt Landrat Woide.

Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen Fälle auf Ansteckungen in den vergangenen 7 bis 14 Tagen zurückzuführen sind. „Das legt den Schluss nahe, dass sich viele der nun infizierten Personen über die Feiertage an Weihnachten und Neujahr angesteckt haben“, sagt Frederik Schmitt und ergänzt: „Das zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich mit Kontakten zurückzuhalten und wann immer es geht, zu Hause zu bleiben.“  In den drei Krankenhäusern des Landkreises Fulda werden derzeit 99 Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit Covid-19 behandelt; 23 davon intensivmedizinisch. „Wir wissen, dass sich stark steigende Fallzahlen immer mit leichter Verzögerung in den Krankenhäusern niederschlagen. In der jetzigen Situation treffen sie auf eine ohnehin bereits angespannte Lage. Das macht mir Sorgen“, sagt der Gesundheitsdezernent.

Der Landkreis hat nun die Allgemeinverfügung, die am Sonntag ausläuft, verlängert. Damit gilt die Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr auch weiterhin. Vorerst bis einschließlich 18. Januar ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur ausnahmsweise gestattet. Zu den Ausnahmen zählen unter anderem berufliche oder dienstliche Tätigkeiten die Betreuung und Begleitung von Personen, die der Unterstützung bedürfen, und die Versorgung von Tieren.

Mit der Allgemeinverfügung bleibt es weiterhin Pflicht, dass Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen diese nur betreten dürfen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Bewegungsradius‘ auf 15 Kilometer bei tagestouristischen Ausflügen hat der Landkreis Fulda nicht erlassen. „Um zu verhindern, dass touristische Ziele durch Tagesgäste zu Hotspots werden, hat der Landkreis bereits Maßnahmen ergriffen und für Samstag und Sonntag die Sperrung besonders frequentierter Parkplätze in der Rhön zwischen 9 und 16 Uhr veranlasst (nähere Infos finden Sie hier). Wir werden die Wirkung dieser Maßnahme abwarten und vom Ergebnis die Entscheidung abhängig machen, ob wir den 15-km-Radius für tagestouristische Ziele verfügen werden“, erklärt Bernd Woide.

Die Lesefassung der aktualisierten Allgemeinverfügung finden Sie hier. 

 

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